Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung

Die erste Verfassungsbeschwerde gegen das am 18.12.2015 in Kraft getretene Gesetz über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht – dies berichtet heise online in einer Meldung vom 19.12.2015 unter Verweis auf eine Pressemitteilung der Kanzlei MMR aus Berlin. Eine weitere Verfassungsbeschwerde ist demnach von Seiten der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage geplant. Ebenso will die FDP gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen.

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Weihnachtspost von Debcon – auch 2015

Dass auch in der Kanzlei Stefan Loebisch die Weihnachtstage vor der Türe stehen, lässt sich traditionell und alle Jahre wieder an zwei Ereignissen festmachen: Vor den Kanzleifenstern findet der Passauer Christkindlmarkt statt – und das Inkassounternehmen Debcon aus Bottrop verschickt Zahlungsaufforderungen. Weiterlesen

Urteil: Keine GEMA-Gebühren für DVB-T-Fernsehempfang im Hotel

Fernseher im Hotelzimmer und GEMA-Gebühren – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 17.12.2015, Az. I ZR 21/14: Der Betreiber eines Hotels muss der GEMA keine Vergütung für das Bereitstellen von Fernsehgeräten in den Hotelzimmern zahlen, wenn die Hotelgäste mit diesen Geräten die ausgestrahlten Fernsehprogramme nur über eine DVB-T-Zimmerantenne empfangen können. Weiterlesen

Gesetz über Vorratsdatenspeicherung tritt in Kraft

Das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“, vielleicht besser bekannt als Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, wurde – nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 10.12.2015 – am 17.12.2015 im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung, also am 18.12.2015, in Kraft. Es weihnachtet sehr.

 

Woanders gelesen: Expertenanhörung zum WLAN-Gesetzentwurf

WLAN-Gesetzentwurf der Bundesregierung und Expertenanhörung im Bundestag: Fast alle Sachverständigen haben sich bei der Anhörung am 16.12.2015 gegen die geplanten Regeln zur Störerhaftung von WLAN-Anbietern und bei „gefahrgeneigten Diensten“ ausgesprochen – dies berichtet heise online.

 

BGH-Urteil: Spam durch Werbung in Autoreply-E-Mail

Spam durch Autoreply-E-Mail – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 15.12.2015, Az. VI ZR 134/15: Eine gegen den erklärten Willen eines Verbrauchers als Empfangsbestätigung übersandte Autoreply-E-Mail mit werblichem Inhalt eine stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Weiterlesen

WLAN-Gesetzentwurf: Bundestag hört Experten an

Gesetzentwurf zur Haftungsfreistellung für WLAN-Betreiber: Nach der Bundestagsdebatte vom 03.12.2015 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über ein Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Mittwoch, 16.12.2015, eine Reihe von Sachverständigen anhören. Die Anhörung ist öffentlich und beginnt um 11 Uhr. Weiterlesen

Urheberrecht: OLG Schleswig zur Veranstaltereigenschaft

Kieler Woche, GEMA-Gebühren und Veranstaltereigenschaft der Stadt Kiel – das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied mit Urteilen vom 07.12.2015, Az. 6 U 54/13 und Az. 6 U 43/14: Wer lediglich einen Veranstaltungsraum oder eine Veranstaltungsfläche zur Verfügung stellt, wird hierdurch im urheberrechtlichen Sinne noch nicht Veranstalter oder Mitveranstalter sämtlicher dort durchgeführten Live-Musikaufführungen und Tonträgerwiedergaben. Weiterlesen

ODV Online Content AG: Trick mit Vergleichsangebot

Über die dreisten Zahlungsaufforderungen der in München ansässige ODV Inkasso AG für die Abofalle routenplaner-24.info wurde bereits →hier berichtet. Mit der ODV Online Content AG lockt nun ein weiteres Unternehmens aus dem bemerkenswerten Firmengeflecht rund um die Website routenplaner-info24.com mit einem Pauschalangebot in Höhe von 200 € anstelle der ursprünglich geforderten 480 €. Vorsicht! Weiterlesen

BGH veröffentlicht Volltexte der Urteile „Tauschbörse I bis III“

Nachdem die Filesharing-Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.06.2015 „Tauschbörse I“, „Tauschbörse II“ und „Tauschbörse III“ zur Haftung des Anschlussinhabers für einen Verstoß gegen Urheberrecht über eine P2P-Tauschbörse bereits über die Website der Klägervertreter im Volltext mit schriftlicher Urteilsbegründung  abgerufen werden konnten, zog nun der BGH selbst mit dessen Entscheidungsdatenbank nach – et voilà: