Themen im Fernabsatzrecht:
_ Allgemeine Geschäftsbedingungen
_ Button-Lösung
_ Datenschutzerklärung
_ E-Commerce
_ Textilkennzeichnung
_ Pflichtinformationen
_ Preisangabenverordnung
_ Versandkosten
_ Verbraucherrechterichtlinie
_ Webshopgestaltung
_ Widerrufsbelehrung
_ 40-Euro-Klausel
Als Rechtsanwalt im Fernabsatzrecht
Fernabsatzrecht – Webshoprecht: Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt Webshop-Betreiber und Webshop-Kunden. Das Fernabsatzrecht hat viele Gesichter. Einmal geht es um Beratung beim Aufbau des eigenen Webshop unter eigener Domain oder auf einer Plattform wie eBay oder Amazon – die Tür ins Wettbewerbsrecht wird aufgestoßen. Aber auch das Datenschutzrecht spielt eine immer größere Rolle. Ein anderes mal geht es um eine schlechte Käuferbewertung oder Verkäuferbewertung. Oder der Lieferant liefert nicht oder der Käufer zahlt nicht: Dann heißt es, die Forderung nötigenfalls per Klage geltend zu machen und Internetbetrug den Riegel vorzuschieben.
AGB für Webshop-Betreiber – einmal anders
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Webshop-Betreiber lassen an vielen Stellen nur wenig Gestaltungsspielraum. Gerade im B2C-Bereich ist das Fernabsatzrecht recht starr auf die Interessen der Verbraucher ausgerichtet. Trotzdem ist mit der vollständige Erstellung von Webshop-AGB einiger Aufwand verbunden.
Auf der anderen Seite bieten Händlerverbände und Shopbetreiber-Portale Muster-AGB und interaktive Online-AGB-Generatoren an, mit denen sich teilweise sogar zum Nulltarif juristisch geprüfte, aktuelle und rechtssichere Webshop-AGB erstellen lassen, sei es für den Online-Handel unter eigener Domain, sei es für den eBay-Shop oder den Amazon-Shop oder sei es für andere Handelsplattformen. Warum also für AGB Geld ausgeben, nur weil sie vom Anwalt kommen?
Rechtsanwalt Stefan Loebisch bietet für Webshop-Betreiber eine preisgünstige Verbindung beider Welten an: Onlinehändler, die sich ihre Geschäftsbedingungen anhand einer Vorlage oder mit einem AGB-Generator erstellt haben, können sich im Rahmen eines Beratungsmadates ergänzend informieren und ihre AGB-Texte einer anwaltlichen „Endkontrolle“ unterziehen lassen: Der AGB-Text kommt aus dem Computer; wie die AGB in der Webshop-Praxis anzuwenden sind, sagt der Anwalt.
Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in das BGB
Mit Wirkung ab dem 13.06.2014 wurde die EU-Verbraucherrechterichtlinie in das BGB umgesetzt. Nicht nur beim Widerrufsrecht, der Widerrufsbelehrung und der Erstattung von Kaufpreis und Versandkosten ergeben sich hierdurch viele Änderungen, die Webshop-Betreiber kennen und umsetzen müssen. Eine Beitragsreihe, die auch die Erfahrungen in der Praxis seit dem 13.06.2014 aufnehmen wird und deshalb auch zukünftig weiter ergänzt wird, findet sich >hier<.
Streitbeilegung für Webshop-Betreiber
Seit dem 9. Januar 2016 gilt die ODR-Verordnung der Europäischen Union, mit der die sogenannte OS-Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Online-Käufen geschaffen wurde. Die ODR-Verordnung verpflichtet Onlinehändler, auf die OS-Plattform in ihrem Shop hinzuweisen.
Parallel zur ODR-Verordnung gibt es die ADR-Richtlinie, die in Deutschland mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) umgesetzt wurde. Das VSBG trat zum größten Teil am 01.04.2016 in Kraft. Ab dem 01.02.2017 müssen Händler neue, zusätzliche, Informationspflichten erfüllen – anderenfalls drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.