Kanzleibetrieb und Corona: Die Zahlen gehen gerade durch die Decke. Wir nehmen den Schutz gegen eine COVID-19-Infektion sehr ernst. Der Kanzleibetrieb ist an die aktuelle Lage angepasst:
1. Elektronische Kommunikation
Bitte führen Sie die Kommunikation mit der Kanzlei telefonisch oder mittels elektronischer Medien, soweit dies irgendwie möglich ist. Rechtsanwalt Stefan Loebisch führt Beratungsgespräche bis auf weiteres bevorzugt telefonisch durch. Gleichermaßen werden Beratungen mittels Videokonferenz angeboten.
2. Vorherige Terminabsprache
Soweit Sie die Kanzlei persönlich aufsuchen möchten, bitten wir in jedem Einzelfall vorab um eine telefonische Terminvereinbarung. Das Telefonsekretariat nimmt Ihre Anrufe werktags von Montag bis Freitag jeweils von 8 Uhr bis 20 Uhr entgegen.
Ein Empfang in den Kanzleiräumen unangemeldet ohne vorherige Terminabsprache ist nicht möglich – dies gilt leider auch, wenn Sie nur Dokumente übergeben oder eine kurze Frage stellen möchten.
3. In der Kanzlei: 2G, FFP-2-Maske und Abstand
Hier soll niemand krank werden!
_ 2G: Besprechungen in der Kanzlei werden bis auf weiteres ausschließlich geimpften oder genesenen Personen gegen Nachweis (Impfausweis, App, ärztliche Bescheinigung) angeboten.
_ Maskenpflicht: Besucher:innen sind bis auf weiteres verpflichtet, eine FFP-2-Maske zu tragen, die bereits vor dem Betreten der Kanzleiräume angelegt sein muss. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung genügt nicht. Die Maskenpflicht gilt ausnahmslos, also auch für Kinder oder im Fall einer ärztlichen Maskenbefreiung.
_ Abstand halten: Innerhalb der Kanzleiräume muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
_ Wenn nicht: Wenn Sie lediglich getestet oder maskenbefreit sind oder sich aus anderen Gründen nicht in der Lage sehen, eine Maske zu tragen, werden wir Ihnen gerne alternative Kommunikationsformen anbieten, beispielsweise am Telefon oder per Videokonferenz.
4. Höchstens eine Begleitperson
Bitte teilen Sie bei der Terminabsprache unbedingt mit, ob Sie alleine oder mit Begleitperson zur Besprechung kommen. Damit in den Kanzleiräumen, insbesondere im Wartebereich, der Mindestabstand eingehalten werden kann, ist bis auf weiteres nur eine Begleitperson gestattet.
5. Bei Erkrankung
Bitte betreten Sie die Kanzlei nicht, wenn bei Ihnen der Verdacht einer Infektion besteht, wenn Sie SARS-CoV-2-Symptome (Fieber, trockener Husten, Atemnot) zeigen oder wenn Sie Kontakt mit anderen Personen hatten, bei denen der Verdacht einer Infektion besteht. Verzichten Sie bitte auch sonst auf einen Besuch in der Kanzlei, wenn Sie erkältet oder gesundheitlich angeschlagen sind. Bitte rufen Sie in diesen Fällen an oder senden Sie eine E-Mail, damit die weitere Vorgehensweise abgeklärt werden kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!