Kanzlei und Corona

Kanzleibetrieb und Corona: Wir beobachten die Entwicklung. Der Kanzleibetrieb wird an die jeweils aktuelle Lage angepasst. Hier soll niemand krank werden!

1. Elektronische Kommunikation

Die Kanzlei bietet die Kommunikation telefonisch oder mittels elektronischer Medien an, soweit dies irgendwie möglich ist. Rechtsanwalt Stefan Loebisch führt Beratungsgespräche gerne auch telefonisch durch. Gleichermaßen werden Beratungen mittels Videokonferenz angeboten.

2. Vorherige Terminabsprache

Soweit Sie die Kanzlei persönlich aufsuchen möchten, bitten wir in jedem Einzelfall vorab um eine telefonische Terminvereinbarung. Das Telefonsekretariat nimmt Ihre Anrufe werktags von Montag bis Freitag jeweils von 8 Uhr bis 20 Uhr entgegen.

Bitte teilen Sie bei der Terminabsprache unbedingt mit, ob Sie alleine oder mit Begleitperson zur Besprechung kommen.

3. Bei Erkrankung

Bitte betreten Sie die Kanzlei nicht, wenn bei Ihnen der Verdacht einer Infektion besteht, wenn Sie SARS-CoV-2-Symptome (Fieber, trockener Husten, Atemnot) zeigen oder wenn Sie Kontakt mit anderen Personen hatten, bei denen der Verdacht einer Infektion besteht. Verzichten Sie bitte auch sonst auf einen Besuch in der Kanzlei, wenn Sie erkältet oder gesundheitlich angeschlagen sind. Bitte rufen Sie in diesen Fällen an oder senden Sie eine E-Mail, damit die weitere Vorgehensweise abgeklärt werden kann.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!