Urheberrecht: OLG Schleswig zur Veranstaltereigenschaft

Kieler Woche, GEMA-Gebühren und Veranstaltereigenschaft der Stadt Kiel – das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied mit Urteilen vom 07.12.2015, Az. 6 U 54/13 und Az. 6 U 43/14: Wer lediglich einen Veranstaltungsraum oder eine Veranstaltungsfläche zur Verfügung stellt, wird hierdurch im urheberrechtlichen Sinne noch nicht Veranstalter oder Mitveranstalter sämtlicher dort durchgeführten Live-Musikaufführungen und Tonträgerwiedergaben. Weiterlesen

BGH: Wer ist Veranstalter und muss GEMA-Gebühren zahlen?

Veranstaltereigenschaft im Show-Business und GEMA-Gebühren – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Trassenfieber“ vom 12.02.2015, Az. I ZR 204/13: Stellt ein Theaterbetreiber den Saal für die Aufführung zur Verfügung, bewirtet die Veranstaltungsbesucher, vereinnahmt die Bewirtungserlöse und wirbt für die Aufführung in seinem Veranstaltungskalender, so wirkt er als Veranstalter an der Aufführung mit. Kein Veranstalter ist dagegen, wer lediglich die für die Veranstaltung erforderlichen äußeren Vorkehrungen trifft, indem er etwa nur den Saal zur Verfügung stellt. Weiterlesen