BGH-Urteil: WLAN-Betreiber muss Täter vorgerichtlich nicht nennen

Filesharing, sekundäre Darlegungslast und vorgerichtliche Auskunftspflicht des Anschlussinhabers – der Bundesgerichtshof (BGH) entscheid mit Urteil vom 17.12.2020, Az. I ZR 228/19 „Saints Row“: Der abgemahnte Anschlussinhaber ist nicht dazu verpflichtet, dem Rechtsinhaber vorgerichtlich den ihm bekannten Täter der Urheberrechtsverletzung zu benennen. Weiterlesen

BGH-Urteil: Darlegungslast und Zeugnisverweigerungsrecht bei Filesharing

Familienanschluss und Zeugnisverweigerungsrecht im Filesharing-Prozess – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 27.07.2017, Az. I ZR 68/16: Der beklagte Anschlussinhaber erfüllt seine sekundäre Darlegungslast, wenn er vorträgt, seine Ehefrau befragt zu haben und die im Haushalt vorhandenen Computer ergebnislos nach der Datei, derentwegen die Abmahnung erfolgte – hier: ein Computerspiel – durchsucht zu haben. Weiterlesen

Filesharing-Urteil: Sekundäre Darlegungslast und Vertrauensvorschuss bei Familie

Filesharing über den Familien-Internetanschluss, sekundäre Darlegungslast der beklagten Partei und Zeugnisverweigerungsrecht des Kindes – das Amtsgericht Kassel entschied mit Urteil vom 04.04.2017, Az. 410 C 1977/16: Erwachsene Familienangehörige genießen grundsätzlich einen so hohen Vertrauensvorschuss, das eine Überwachung, Kontrolle und/oder Nachrecherche durch den Anschlussinhaber regelmäßig nicht geboten ist, so lange nicht ein konkreter Anlass besteht. Deswegen darf ihnen der uneingeschränkten Zugang zum Internetanschluss gestattet werden. Für die Erfüllung der vorgenannten sekundären Darlegungslast ist keine Darlegung erforderlich, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten das Familienmitglied den Internetanschluss der Beklagten nutzte. Macht dann das Familienmitglied von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, geht dies zum Nachteil der klagenden Rechteinhaberin und nicht zum Nachteil des beklagten Anschlussinhabers aus. Weiterlesen

BGH: Anschlussinhaber muss Kind bei Filesharing als Täter verraten

Filesharing-Prozess und sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers beim Familienanschluss – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Loud“ vom 30.03.2017, Az. I ZR 19/16: Eltern genügen als Anschlussinhaber ihrer sekundären Darlegungslast nicht, wenn sie den Namen des Kindes nicht angeben, das ihnen gegenüber die Rechtsverletzung zugegeben hat. Weiterlesen

BGH: Anschlussinhaber muss Ehepartner bei Filesharing nicht ausforschen

Filesharing, sekundäre Darlegungslast und Nachforschungspflicht des Anschlussinhabers – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Afterlife“ vom 06.10.2016, I ZR 154/15: Der Anschlussinhaber muss den Computer des Ehepartners nicht auf Filesharing-Software untersuchen. Der Anschlussinhaber genügt darüber hinaus seiner sekundären Darlegungslast, wenn er vorträgt, seine Ehefrau habe über einen eigenen Computer Zugang zu seinem Internetanschluss gehabt, ohne nähere Einzelheiten zu Zeitpunkt und Art der Internetnutzung durch seine Ehefrau mitzuteilen. Es besteht keine generelle Vermutung, dass der Anschlussinhaber Täter einer Urheberrechtsverletzung ist, die von seinem Anschluss aus begangen worden ist und die er widerlegen oder erschüttern müsste, nur weil er Inhaber des Anschlusses ist. Weiterlesen

Musik-Urheberrecht vor dem BGH 2017: „Loud“ und „Metall auf Metall“

Urheberrecht an Musik, Filesharing und Tonträger-Sampling: Der Bundesgerichtshof (BGH) wird im März 2017 über zwei weitere Revisionen verhandeln, die große praktische Relevanz haben werden. Am 16.03.2016 wird der BGH in dem Verfahren I ZR 115/16 erneut zum Tonträger-Sampling mittels einer Rhythmussequenz aus dem Titel „Metall auf Metall“ verhandeln. Am 30.03.2016 steht der Verhandlungstermin in der Filesharing-Revisionssache I ZR 19/16 „Loud“ heran. Dort geht es um die Frage, ob Anschlussinhaber den Täter konkret benennen müssen, wenn sie deren Namen kennen. Weiterlesen

BGH-Filesharing-Urteil: Anschlussinhaber muss Täter nicht ermitteln

Mehrpersonenhaushalt, Filesharing und Darlegungslast des abgemahnten Anschlussinhabers im Gerichtsverfahren – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 06.10.2016, Az. I ZR 154/15: Zur Erfüllung seiner sekundären Darlegungslast muss der abgemahnte Anschlussinhaber lediglich mitteilen, dass Dritte Zugriff hatten, wer diese Dritten sind und dass sie als Täter in Betracht kommen. Um die erforderlichen Informationen zu erhalten, muss der Anschlussinhaber jedoch nur zumutbare Nachforschungen anzustellen. Der Abgemahnte muss nicht den tatsächlichen Täter identifizieren und diesen benennen. Da die tatsächliche Vermutung der Täterschaft und die sekundäre Darlegungslast keine Beweislastumkehr zur Folge haben, gehen unklare Aussagen von Zeugen zu Lasten der weiterhin beweisbelasteten Klägerin. Weiterlesen

Filesharing: Fünf neue BGH-Urteile 2016 zu erwarten

Filesharing und die Haftung des Anschlussinhabers – Bundesgerichtshof (BGH) mit Terminhinweis für den 12.05.2016: In den Revisionsverfahren I ZR 272/14, I ZR 1/15, I ZR 43/15, I ZR 48/15 und I ZR 86/15 ist jeweils um 11 Uhr Verhandlungstermin. In allen Verfahren geht es um die Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses wegen der Teilnahme an einer P2P-Internet-Tauschbörse. Weiterlesen

BGH veröffentlicht Volltexte der Urteile „Tauschbörse I bis III“

Nachdem die Filesharing-Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.06.2015 „Tauschbörse I“, „Tauschbörse II“ und „Tauschbörse III“ zur Haftung des Anschlussinhabers für einen Verstoß gegen Urheberrecht über eine P2P-Tauschbörse bereits über die Website der Klägervertreter im Volltext mit schriftlicher Urteilsbegründung  abgerufen werden konnten, zog nun der BGH selbst mit dessen Entscheidungsdatenbank nach – et voilà:

 

Filesharing-Urteil: Keine tatsächliche Vermutung bei Familienanschluss

Keine tatsächliche Vermutung der Täterschaft bei Filesharing-Rechtsverstoß über Familienanschluss – das Landgericht (LG) Potsdam entschied mit Urteil vom 08.01.2015, Aktenzeichen 2 O 252/14: Die tatsächliche Vermutung der Alleinnutzung des Internet-Anschlusses durch den Anschlussinhaber ist bereits dadurch widerlegt, dass auch Ehepartner und Kinder im gleichen Haushalt wohnen und freien Zugriff auf den Internetzugang haben. Bereits das gemeinsame familiäre Zusammenleben im Haushalt lässt die Grundlagen der tatsächlichen Vermutung der Täterschaft entfallen. Weiterlesen