Kieler Woche, GEMA-Gebühren und Veranstaltereigenschaft der Stadt Kiel – das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied mit Urteilen vom 07.12.2015, Az. 6 U 54/13 und Az. 6 U 43/14: Wer lediglich einen Veranstaltungsraum oder eine Veranstaltungsfläche zur Verfügung stellt, wird hierdurch im urheberrechtlichen Sinne noch nicht Veranstalter oder Mitveranstalter sämtlicher dort durchgeführten Live-Musikaufführungen und Tonträgerwiedergaben. Weiterlesen