Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Vergütungsvereinbarung

Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nach dem RVG errechnet sich unter anderem in Zivilsachen die Vergütung für die einzelnen Verfahrensabschnitte streitwertabhängig: Je höher der Wert, um den gestritten wird, je höher sind auch die einzelnen Gebühren.

Unter anderem in Strafsachen gibt das RVG für die einzelnen Gebühren Betragsrahmen vor.

Vergütungsvereinbarung

In manchen Fällen wird die Berechnung nach dem RVG dem Aufwand bei der Bearbeitung des Mandates nicht gerecht. Gerade hier besteht die Möglichkeit, die Vergütung nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung statt nach dem RVG zu berechnen. Besonders für Mandate wie etwa bei Filesharing, deren Bearbeitung über weite Strecken standardisiert verläuft, kann auf diese Weise für außergerichtliche Korrespondenz wie etwa die Abwehr einer Abmahnung eine Pauschalvergütung vereinbart werden, die geringer ausfällt als die streitwertabhängige gesetzliche Vergütung nach dem RVG.

Ergebnis: Auch in Bezug auf die Verütung für die anwaltliche Dienstleistung ist die Zusammenarbeit zwischen Mandantschaft und Rechtsanwalt fair und interessengerecht.

Bei der Vertretung im Gerichtsverfahren darf die Vergütung nach dem RVG nicht unterschritten werden.

Streitwertabhängige Anwaltsvergütung und Gerichtsgebühren in Zivilsachen: DAV-Prozesskostenrechner

Neugierig geworden? Der Deutsche Anwaltverein e.V. bietet einen Prozesskostenrechner an, mit dem das Gesamt-Kostenrisiko – Vergütung des eigenen Anwalts, Vergütung des gegnerischenAnwalts, Gerichtsgebühren – im wesentlichen vorab berechnet werden kann.

Mehr Informationen zum Thema:

→Kostenlose Erstberatung?

→Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe