Fernseher im Hotelzimmer und GEMA-Gebühren – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 17.12.2015, Az. I ZR 21/14: Der Betreiber eines Hotels muss der GEMA keine Vergütung für das Bereitstellen von Fernsehgeräten in den Hotelzimmern zahlen, wenn die Hotelgäste mit diesen Geräten die ausgestrahlten Fernsehprogramme nur über eine DVB-T-Zimmerantenne empfangen können. Weiterlesen