Urteil: Keine GEMA-Gebühren für DVB-T-Fernsehempfang im Hotel

Fernseher im Hotelzimmer und GEMA-Gebühren – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 17.12.2015, Az. I ZR 21/14: Der Betreiber eines Hotels muss der GEMA keine Vergütung für das Bereitstellen von Fernsehgeräten in den Hotelzimmern zahlen, wenn die Hotelgäste mit diesen Geräten die ausgestrahlten Fernsehprogramme nur über eine DVB-T-Zimmerantenne empfangen können. Weiterlesen

Urheberrecht: OLG Schleswig zur Veranstaltereigenschaft

Kieler Woche, GEMA-Gebühren und Veranstaltereigenschaft der Stadt Kiel – das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied mit Urteilen vom 07.12.2015, Az. 6 U 54/13 und Az. 6 U 43/14: Wer lediglich einen Veranstaltungsraum oder eine Veranstaltungsfläche zur Verfügung stellt, wird hierdurch im urheberrechtlichen Sinne noch nicht Veranstalter oder Mitveranstalter sämtlicher dort durchgeführten Live-Musikaufführungen und Tonträgerwiedergaben. Weiterlesen

BGH verhandelt: GEMA-Gebühr, Wohnanlage und Kabelnetzwerk

Terminhinweis des BGH: Weiterleitung des Kabelsignals durch Wohnungseigentümergemeinschaft in die Wohnungen und Schadensersatzanspruch der GEMA – der Bundesgerichtshof wird am 17.09.2015 unter seinem Aktenzeichen I ZR 228/14 über die Frage verhandeln, ob in der Weiterleitung eine öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken liegt. Weiterlesen

BGH: Wer ist Veranstalter und muss GEMA-Gebühren zahlen?

Veranstaltereigenschaft im Show-Business und GEMA-Gebühren – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Trassenfieber“ vom 12.02.2015, Az. I ZR 204/13: Stellt ein Theaterbetreiber den Saal für die Aufführung zur Verfügung, bewirtet die Veranstaltungsbesucher, vereinnahmt die Bewirtungserlöse und wirbt für die Aufführung in seinem Veranstaltungskalender, so wirkt er als Veranstalter an der Aufführung mit. Kein Veranstalter ist dagegen, wer lediglich die für die Veranstaltung erforderlichen äußeren Vorkehrungen trifft, indem er etwa nur den Saal zur Verfügung stellt. Weiterlesen

BGH-Urteil: Hintergrundmusik in Arztpraxis und GEMA

Hintergrundmusik in Arztpraxis und GEMA-Gebühren – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 18.06.2015, Az. I ZR 14/14: Die Wiedergabe von Hintergrundmusik in einer Zahnarztpraxis im Allgemeinen ist keine vergütungspflichtige öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Weiterlesen

Vorschau: BGH-Entscheidungen zum Urheberrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) kündigt in seiner Pressemitteilung vom 28.01.2015 für den 11.06.2015 drei Verhandlungstermine des unter anderem für Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenats an – zwei Filesharing-Revisionsverfahren und ein Revisionsverfahren, in dem es um die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen geht. Weiterlesen