Das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“, vielleicht besser bekannt als Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, wurde – nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 10.12.2015 – am 17.12.2015 im Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung, also am 18.12.2015, in Kraft. Es weihnachtet sehr.
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