Neue Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht: Hier liegt unter anderem neu ein Abmahnschreiben der Kanzlei Frommer Legal aus München – ehemals Waldorf Frommer Rechtsanwälte – für die TOBIS Film GmbH aus Berlin vor. Gegenstand der Abmahnung ist der Film „Marty Supreme“. Auch in diesem Fall wird der Verstoß gegen Urheberrecht per Filesharing über eine Internet-Tauschbörse mittels P2P-Client geltend gemacht. Vom Anschlussinhaber wird mit diesem Abmahnschreiben der Kanzlei Frommer Legal erneut die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, außerdem Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz in Höhe von zusammen 996,07 €. Die Abmahnkosten werden wie bei vielen Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal aus einem Gesamtgegenstandswert von 1.700,00 € berechnet.
Rechtsverteidigung gegen Filesharing-Abmahnung „Marty Supreme“
Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Frommer Legal vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte:
- Ist es überhaupt zu einem Rechtsverstoß über den eigenen Internet-Anschluss gekommen?
- Korrekte Ermittlung der IP-Adresse?
- Haftung als Täter, Störerhaftung oder gar keine Haftung?
- Abmahnkosten und Schadensersatz korrekt berechnet?
Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie >hier<.
Film „Marty Supreme“ – worum geht es?
Der Film „Marty Supreme“ ist ein Comedy-Drama unter der Regie von Josh Safdie. „Marty Supreme“ lief am 25. Dezember in den Kinos der USA an. In den deutschen Kinos lief der Film am 26. Februar 2026 an.
Die Kanzlei Frommer Legal aus München vertritt in Filesharing-Angelegenheiten mehrere Filmvertriebe, darunter auch die TOBIS Film GmbH aus Berlin.
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