Ein Erotik-Live-TV-Magazin im Internet verstößt gegen die guten Sitten – das Sozialgericht Darmstadt entschied mit Urteil vom 26.09.2012, Az. S 17 AS 416/10: Ein erwerbsfähiger Leistungsempfänger hat keinen Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen für die Gründung eines Erotik-Live-TV-Magazins im Internet, mit dem Erotik- und Pornografiedarstellungen angeboten werden. Weiterlesen