Filesharing und die Kontrollpflichten der Eltern – das Amtsgericht Nürnberg entschied mit Urteil vom 25.10.2017, Az. 32 C 3784/17: Der Anschlussinhaber ist nach einer Filesharing-Abmahnung verpflichtet, im Rahmen seiner Aufsichtspflicht die von minderjährigen Kindern genutzte Hardware darauf zu kontrollieren, ob dort die von der Abmahnung betroffenen Programme oder Dateien vorhanden sind. Weiterlesen
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BGH-Urteil: Darlegungslast und Zeugnisverweigerungsrecht bei Filesharing
Familienanschluss und Zeugnisverweigerungsrecht im Filesharing-Prozess – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 27.07.2017, Az. I ZR 68/16: Der beklagte Anschlussinhaber erfüllt seine sekundäre Darlegungslast, wenn er vorträgt, seine Ehefrau befragt zu haben und die im Haushalt vorhandenen Computer ergebnislos nach der Datei, derentwegen die Abmahnung erfolgte – hier: ein Computerspiel – durchsucht zu haben. Weiterlesen
Filesharing-Urteil: Sekundäre Darlegungslast und Vertrauensvorschuss bei Familie
Filesharing über den Familien-Internetanschluss, sekundäre Darlegungslast der beklagten Partei und Zeugnisverweigerungsrecht des Kindes – das Amtsgericht Kassel entschied mit Urteil vom 04.04.2017, Az. 410 C 1977/16: Erwachsene Familienangehörige genießen grundsätzlich einen so hohen Vertrauensvorschuss, das eine Überwachung, Kontrolle und/oder Nachrecherche durch den Anschlussinhaber regelmäßig nicht geboten ist, so lange nicht ein konkreter Anlass besteht. Deswegen darf ihnen der uneingeschränkten Zugang zum Internetanschluss gestattet werden. Für die Erfüllung der vorgenannten sekundären Darlegungslast ist keine Darlegung erforderlich, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten das Familienmitglied den Internetanschluss der Beklagten nutzte. Macht dann das Familienmitglied von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, geht dies zum Nachteil der klagenden Rechteinhaberin und nicht zum Nachteil des beklagten Anschlussinhabers aus. Weiterlesen
BGH: Anschlussinhaber muss Kind bei Filesharing als Täter verraten
Filesharing-Prozess und sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers beim Familienanschluss – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Loud“ vom 30.03.2017, Az. I ZR 19/16: Eltern genügen als Anschlussinhaber ihrer sekundären Darlegungslast nicht, wenn sie den Namen des Kindes nicht angeben, das ihnen gegenüber die Rechtsverletzung zugegeben hat. Weiterlesen
BGH: Anschlussinhaber muss Ehepartner bei Filesharing nicht ausforschen
Filesharing, sekundäre Darlegungslast und Nachforschungspflicht des Anschlussinhabers – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Afterlife“ vom 06.10.2016, I ZR 154/15: Der Anschlussinhaber muss den Computer des Ehepartners nicht auf Filesharing-Software untersuchen. Der Anschlussinhaber genügt darüber hinaus seiner sekundären Darlegungslast, wenn er vorträgt, seine Ehefrau habe über einen eigenen Computer Zugang zu seinem Internetanschluss gehabt, ohne nähere Einzelheiten zu Zeitpunkt und Art der Internetnutzung durch seine Ehefrau mitzuteilen. Es besteht keine generelle Vermutung, dass der Anschlussinhaber Täter einer Urheberrechtsverletzung ist, die von seinem Anschluss aus begangen worden ist und die er widerlegen oder erschüttern müsste, nur weil er Inhaber des Anschlusses ist. Weiterlesen
Filesharing: AG Mannheim rüttelt an BGH-Vermutung der Täterschaft
Filesharing-Klage gegen den Anschlussinhaber und tatsächliche Vermutung der Täterschaft – das Amtsgericht Mannheim entschied mit Urteil vom 17.01.2017, Az. U 10 C 1780/16: Der beklagte Inhaber eines Familienanschlusses bestreitet seine persönliche Täterschaft ausreichend und genügt seiner sekundären Darlegungslast, wenn er die weiteren Zugangsberechtigten benannt. Konkrete Nachforschungen sind dem Anschlussinhaber im Lichte von Art. 6 GG nicht zumutbar. Eine tatsächliche Vermutung der Täterschaft zu seinen Lasten ist mit der allgemeinen Lebenserfahrung nicht vereinbar. Weiterlesen
Filesharing: Landgericht München I urteilt weiter streng bei P2P-Tauschbörsen
Verteidigung gegen eine P2P-Filesharing-Klage beim Familienanschluss – das Landgericht (LG) München I entschied mit Urteil vom 13.01.2016, Az. 21 S 1401/15: Die beklagten Anschlussinhaber genügen ihrer sekundären Darlegungslast nicht, wenn sie umfangreich Tatsachen vortragen, dass weder sie noch ihre Kinder für die Rechtsverletzung verantwortlich seien, aber weiter – dem übrigen Sachvortrag entgegenstehend – rein spekulativ vortragen, dass trotzdem nicht ausgeschlossen werden könne, dass dennoch eines der Kinder die Rechtsverletzung begangen habe. Weiterlesen
Hinweis zum Filesharing-Urteil des OLG München – woanders gelesen
Über das Filesharing-Urteil des OLG München vom 14.01.2016, Az. 29 U 2593/15 zur Haftung der als Anschlussinhaber beklagten Eltern, deren Kind über eine P2P-Tauschbörse gegen Urheberrecht verstieß, wurde bereits hier berichtet. Schlussfolgerung aus der Presseerklärung des OLG München: Der als Anschlussinhaber auf Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte muss sein eigenes Kind verraten, um seine sekundäre Darlegungslast im Filesharing-Prozess zu erfüllen. Ein Bericht des Bayerischen Rundfunks und eine dort wiedergegebene Einschätzung des OLG-Pressesprechers lassen nun aufhorchen. Weiterlesen
Urteil OLG München: Eigene Kinder im Filesharing-Prozess
Sekundäre Darlegungslast der Eltern als Anschlussinhaber, eigene Kinder und Zeugnisverweigerungsrecht im Filesharing-Prozess – das Oberlandesgericht (OLG) München entschied mit Urteil vom 14.01.2016, Az. 29 U 2593/15: Der als Anschlussinhaber auf Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte muss sein eigenes Kind verraten, um seine sekundäre Darlegungslast zu erfüllen. Weiterlesen
Urteil aus Passau: Zeugnisverweigerung im Filesharing-Prozess
Sekundäre Darlegungslast, eigene Kinder und Zeugnisverweigerungsrecht im Filesharing-Prozess – das Amtsgericht Passau entschied mit Urteil vom 30.12.2015, Az. 15 C 582/15: Der als Anschlussinhaber auf Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte muss seine eigenen Kinder nicht verraten, um seine sekundäre Darlegungslast zu erfüllen. Weiterlesen