Privatinsolvenz

Privatinsolvenz und Schuldenbereinigung: Heraus aus der Schuldenfalle

6,67 Millionen Einwohner Deutschlands, also fast jeder zehnte Erwachsene, gelten laut Creditreform-SchuldnerAtlas 2014 vom 06.11.2014 als überschuldet oder können ihre Rechnungen nicht mehr geordnet begleichen: Die monatlichen Gesamtausgaben übersteigen die Einnahmen.

Langjährige Erfahrung in der Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz

Rechtsanwalt Stefan Loebisch kann auf über zehnjährige Erfahrung mit einer Vielzahl von unterschiedlichsten Mandaten und Aufgaben in der Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz zurückblicken: Außergerichtliche Schuldenbereinigung, Insolvenzantrag, juristische Begleitung während des Insolvenzverfahrens und der Wohlverhaltensperiode, aber auch Rechtsverteidigung nach Versagung der Restschuldbefreiung, mit Verfahren nicht nur vor dem Amtsgericht Passau.

Überschuldung hat viele Ursachen

Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung sind nach dem Creditreform-Bericht in mehr als der Hälfte der Fälle der Grund für die finanziellen Probleme. Aber auch übermäßiger Konsum und gescheiterte Selbständigkeit sind weitere zwei der fünf wichtigsten Hauptüberschuldungsgründe: Das Einkommen ist zu gering, um die Ausgaben decken zu können.

Überschuldung: Lösung statt Schande

Überschuldung ist keine immerwährende Schande, sondern ein Problem, das gelöst werden muss und gelöst werden kann. Die Lösung heißt: Außergerichtliche Schuldenbereinigung und Privatinsolvenzverfahren.

Privatinsolvenzverfahren als wirtschaftlicher Neuanfang

Das gerichtliche Privatinsolvenzverfahren mit nachfolgender Wohlverhaltensperiode (auch Wohlverhaltensphase genannt) kann in allen diesen Fällen ein wirtschaftlicher und juristischer Neuanfang sein: Am Ende der Wohlverhaltensperiode soll die Restschuldbefreiung stehen.

Heraus aus der Schuldenfalle ohne Gericht: Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Nicht immer ist der Insolvenzantrag bei Gericht nötig: Die Insolvenzordnung (InsO) schreibt vor, dass vor dem gerichtlichen Privatinsolvenzverfahren ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans durchgeführt werden muss. Ein solcher Schuldenbereinigungsplan kann ganz unterschiedlich gestaltet werden: Eine Einmalzahlung oder Ratenzahlungen für einen bestimmten Zeitraum können angeboten werden, oder es kann für eine bestimmte Zeit der pfändbare Teil des Einkommens zur Schuldentilgung abgetreten werden. In vielen Fällen kann die Restschuldbefreiungbereits auf diese Weise, ohne Einschaltung des Gerichts,  erreicht werden.

Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail: Rechtsanwalt Stefan Loebisch erarbeitet mit Ihnen eine persönliche, auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene, Lösung.

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