Unterlassungserklärung: Schuldeingeständnis? Schuldanerkenntnis?

Zentraler Inhalt jeder Abmahnung im Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht ist die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Entwurf einer derartigen Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung in vielen Fällen bereits bei. Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Schuldner gegenüber dem abmahnenden Gläubiger, zukünftig ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Weiter verpflichtet sich der Schuldner, dem Gläubiger eine sogenannte „Vertragsstrafe“ zu zahlen, sollte er gegen sein Unterlassungsversprechen verstoßen. Häufige Frage in der Beratungspraxis, besonders bei Filesharing-Abmahnungen: Wird nicht durch die Unterlassungserklärung die Tat eingestanden und die Schuld anerkannt? Die Antwort: Es kommt darauf an, was man unter dem Begriff „Schuldanerkenntnis“ versteht. Weiterlesen

Verteidigung gegen Schufa-Negativeintrag und schlechtes Rating

Beliebt in Mahnungen nicht nur von Inkassounternehmen sind Hinweise auf eine bevorstehende Meldung an die Schufa, an einen Negativeintrag und Nachteile infolge schlechter Bonitätsauskünfte. Was tun, wenn die Zahlungsaufforderung unter Umständen nicht berechtigt ist, aber schlechtes Rating droht? Weiterlesen

Gesetzentwurf: Unterlassungsanspruch bei Datenschutzverstößen

Die Bundesregierung brachte mit Bundestags-Drucksache 18/4631 ihren Entwurf eines Gesetztes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts in den Deutschen Bundestag ein. Weiterlesen

Urteil: Bausparkasse darf Nachbarn nicht über Immobilien ausfragen

Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht in der Immobilienbranche – das Landgericht Mainz entschied mit Anerkenntnisurteil vom 05.02.2015, Az. 10 HK O 511/14: Eine Bausparkasse darf Verbraucher nicht ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung anrufen, um die Daten möglicher Immobilien­Interessenten zu erfragen. Ebenso darf eine Bausparkasse keine Schreiben an Verbraucher versenden, mit denen die Adressaten aufgefordert werden, eine mit persönlichen Daten anderer Personen ausgefüllte Antwortkarte zu übersenden, solange diese Dritten hierzu nicht ihre Einwilligung erteilt haben. Weiterlesen

BGH: Klinik-Fahrdienst kann gegen Werbeverbot verstoßen

Klinik-Fahrdienst für Patienten und Wettbewerbsrecht – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 12.02.2015, Az. I ZR 213/13: Ein kostenloser Fahrdienst einer Augenklinik für Patienten kann gegen das heilmittelrechtliche Verbot von Werbegaben nach § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) verstoßen. Weiterlesen

Wettbewerbszentrale: Warenkorb-Erinnerung unzulässig

Die Wettbewerbszentrale vertritt in einer Stellungnahme vom 21.01.2015 den Standpunkt, dass eine Warenkorb-Erinnerung per E-Mail nach Wettbewerbsrecht unzulässig ist und darüber hinaus datenschutzrechtlich mehr als bedenklich ist. Weiterlesen

AGB-Klausel „Es gilt deutsches Recht“ unwirksam

Rechtswahlklausel in Online-Shop-AGB und Wettbewerbsrecht – das Oberlandesgericht (OLG ) Oldenburg entschied mit Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 113/14: Eine Rechtswahlklausel in AGB, wonach ausschließlich deutsches Recht gelten soll, ist unwirksam im Rechtsverkehr mit Verbrauchern, die nicht in Deutschland ansässig sind, und kann abgemahnt werden. Weiterlesen

Spam: Vogel MedienVerlag und Regionales Branchenbuch

Hier ging unerbetene Telefax-Werbung des Vogel MedienVerlag mit Geschäftssitz in Bukarest für einen Brancheneintrag in einem Verzeichnis „Regionales Branchenbuch“ ein. Angeboten wird eine „Standard Premiumauskunft“ zum Preis von 83 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Monat. Die Mindest-Vertragslaufzeit soll 3 Jahre betragen. Das Auswahlfeld ist bereits angekreuzt. 2.988 € netto – Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste, wenn schon unter Rechtsbruch geworben wird. § 7 UWG ist gelegentlich einen Blick wert.

Feedback-E-Mail ohne Einwilligung ist belästigende Werbung

Bewertungsaufforderung und belästigende Werbung – das Amtsgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 27.10.2014, Az. 20 C 6875/14: Eine ohne die erforderliche Einwilligung des Kunden oder gar gegen dessen ausdrückliches Verbot per E-Mail übersandte Feedbackanfrage ist belästigende Werbung. Der Empfänger hat gegen das Unternehmen einen Unterlassungsanspruch nach einen Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 BGB wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und einen Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG.