Endpreis bei Online-Flugbuchung – EuGH-Urteil

Flugpreisangaben in Internet – der EuGH entschied mit Urteil vom 15.01.2015, Az. C-573/13: Fluggesellschaften müssen ihren Kunden bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis anzeigen.

Worum geht es?

Der EuGH entschied aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs. Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof ist ein Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Fluggesellschaft Air Berlin.

Der Bundesverband vertritt die Auffassung, dass die Preisdarstellung im online-Buchungssystem von Air Berlin nicht den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 entsprach. Erst in einem zweiten Schritt nach Wahl des Flugziels und eines Datums nämlich wurde dem Kunden eine Tabelle angezeigt, in der neben den Abflug- und Ankunftszeiten der Flugpreis für den ausgewählten Flugdienst sowie – gesondert ausgewiesen – Steuern und Gebühren, der Kerosinzuschlag und die Summe der genannten Preisbestandteile angegeben wurden. In einem Feld unter dieser Tabelle wurden der aus diesen Angaben gebildete Preis und die Bearbeitungsgebühr sowie darunter der Endpreis pro Person für den gewählten Flug ausgewiesen.

Der Bundesverband hatte mit seiner Unterlassungsklage in Berlin in der ersten Instanz und im Berufungsverfahren erfolgt. Air Berlin legte daraufhin gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof ein. Der Bundesgerichtshof legte dann dem EuGH die Frage nach der Auslegung der EU-Regelung zur Gestaltung der Preise für Flugdienste mit Abflug von einem Flughafen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der EU zur Vorabentscheidung vor.