Rechtswahlklausel in Online-Shop-AGB und Wettbewerbsrecht – das Oberlandesgericht (OLG ) Oldenburg entschied mit Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 113/14: Eine Rechtswahlklausel in AGB, wonach ausschließlich deutsches Recht gelten soll, ist unwirksam im Rechtsverkehr mit Verbrauchern, die nicht in Deutschland ansässig sind, und kann abgemahnt werden. Weiterlesen