Feedback-E-Mail ohne Einwilligung ist belästigende Werbung

Bewertungsaufforderung und belästigende Werbung – das Amtsgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 27.10.2014, Az. 20 C 6875/14: Eine ohne die erforderliche Einwilligung des Kunden oder gar gegen dessen ausdrückliches Verbot per E-Mail übersandte Feedbackanfrage ist belästigende Werbung. Der Empfänger hat gegen das Unternehmen einen Unterlassungsanspruch nach einen Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 BGB wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und einen Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG.

 

Kundenbewertungsportal: Wettbewerbsverstoß bei Bevorzugung positiver Bewertungen

Verstoß gegen Wettbewerbsrecht durch Kundenbewertungen auf eKomi – Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 19.02.2013, Az. I-20 U 55/12: Die an Verbraucher gerichtete Werbung einer Dentalhandelsgesellschaft für ihre Zahnersatzprodukte mit einer Verlinkung auf Kundenbewertungen auf dem Bewertungsportal eKomi ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn dort nicht sämtliche Kundenbewertungen aufgeführt werden. Weiterlesen