E-Mail-Werbung und Einwilligung – neue Urteile

E-Mail-Werbung, Einwilligungserfordernis und Wettbewerbsrecht – dass Werbe-E-Mails grundsätzlich nicht ohne Einwilligung des Empfängers verschickt werden dürfen, hat sich mittlerweile wohl überall herumgesprochen. Trotzdem passieren Fehler bei der praktischen Umsetzung, ziehen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich und beschäftigen am Ende die Gerichte. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 10.07.2018, Az. VI ZR 225/17, dass eine Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail auch dann Werbung ist und eine Einwilligung des Empfängers voraussetzt, wenn mit der E-Mail die Rechnung für ein zuvor gekauftes Produkt versandt wird. Das Landgericht München I entschied mit Urteil vom 04.06.2018, Az. 4 HK O 8135/17, dass keine wirksame Einwilligung vorliegt, wenn die Checkbox beim Aufruf bereits aktiviert ist. Bereits mit Urteil vom 22.03.2018, Az. 2-03 O 372/17, entschied das Landgericht Frankfurt am Main, dass eine E-Mail, die einen Gutschein beinhaltet, Werbung ist und kann als solche unzulässig sein kann. Weiterlesen

Urteil: Keine Feedback-E-Mail ohne Einwilligung

Feedback-Anfrage und E-Mail-Spam – das Oberlandesgericht Dresden entschied mit Urteil vom 24.04.2016, Az. 12 U 1773/13: Eine Kundenzufriedenheitsanfrage per E-Mail ist eine Werbenachricht und ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten. Weiterlesen

Feedback-E-Mail ohne Einwilligung ist belästigende Werbung

Bewertungsaufforderung und belästigende Werbung – das Amtsgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 27.10.2014, Az. 20 C 6875/14: Eine ohne die erforderliche Einwilligung des Kunden oder gar gegen dessen ausdrückliches Verbot per E-Mail übersandte Feedbackanfrage ist belästigende Werbung. Der Empfänger hat gegen das Unternehmen einen Unterlassungsanspruch nach einen Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 BGB wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und einen Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG.

 

Urteil: Feedback-Anfrage per Mail nach der Lieferung ist keine Werbung

Das Landgericht Coburg entschied mit Urteil vom 17.02.2012, Az. 33 S 87/11: Eine einmalige Feedback-Anfrage an den Kunden per E-Mail ist keine Werbung und setzt deshalb keine Einwilligung voraus. Weiterlesen

Urteil des OLG Köln: Telefonnummer „für den Fall der Fälle“ beinhaltet keine Einwilligung in telefonische Kunden-Zufriedenheitsbefragung

Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 30.03.2012, Az. 6 U 191/11: Wer einer Werkstatt „für den Fall der Fälle“ seine Telefonnummer hinterlässt, erteilt hierdurch noch nicht seine Einwilligung zu einer telefonischen Kunden-Zufriedenheitsbefragung im Anschluss an die Reparatur. Weiterlesen