Urteil: Keine Feedback-E-Mail ohne Einwilligung

Feedback-Anfrage und E-Mail-Spam – das Oberlandesgericht Dresden entschied mit Urteil vom 24.04.2016, Az. 12 U 1773/13: Eine Kundenzufriedenheitsanfrage per E-Mail ist eine Werbenachricht und ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers verboten. Weiterlesen

Feedback-E-Mail ohne Einwilligung ist belästigende Werbung

Bewertungsaufforderung und belästigende Werbung – das Amtsgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 27.10.2014, Az. 20 C 6875/14: Eine ohne die erforderliche Einwilligung des Kunden oder gar gegen dessen ausdrückliches Verbot per E-Mail übersandte Feedbackanfrage ist belästigende Werbung. Der Empfänger hat gegen das Unternehmen einen Unterlassungsanspruch nach einen Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 BGB wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und einen Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG.

 

Urteil: Feedback-Anfrage per Mail nach der Lieferung ist keine Werbung

Das Landgericht Coburg entschied mit Urteil vom 17.02.2012, Az. 33 S 87/11: Eine einmalige Feedback-Anfrage an den Kunden per E-Mail ist keine Werbung und setzt deshalb keine Einwilligung voraus. Weiterlesen

Urteil des OLG Köln: Telefonnummer „für den Fall der Fälle“ beinhaltet keine Einwilligung in telefonische Kunden-Zufriedenheitsbefragung

Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 30.03.2012, Az. 6 U 191/11: Wer einer Werkstatt „für den Fall der Fälle“ seine Telefonnummer hinterlässt, erteilt hierdurch noch nicht seine Einwilligung zu einer telefonischen Kunden-Zufriedenheitsbefragung im Anschluss an die Reparatur. Weiterlesen