Über die Empfehlungen, die das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) zur aktuellen „Hafnium“-Sicherheitslücke bei Exchange-Servern gibt, wurde bereits >hier< berichtet. Auch die für das Datenschutzrecht zuständigen Aufsichtsbehörden anderer Bundesländer haben in den letzten Tagen Pressemitteilungen und Handreichungen zu Meldepflichten und Benachrichtigungspflichten veröffentlicht. Weiterlesen
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Exchange-Sicherheitslücke – BayLDA empfiehlt: Patchen, prüfen, melden!
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bewertet die IT-Bedrohungslage im Zusammenhang mit ungepatchten Microsoft-Exchange-Servern in einer Pressemitteilung vom 08.03.2021 mit Stufe 4 (Rot). Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) zog mit einer Pressemitteilung vom 09.03.2021 nach und sieht akuten Handlungsbedarf für bayerische Unternehmen. Der Inhalt der Pressemitteilung des BayLDA hat es in sich. Weiterlesen
Bayerische Datenschutz-Aufsicht veröffentlicht Prüfbögen für Unternehmen
Bayerische Datenschutz-Aufsicht und Prüftätigkeit in Unternehmen: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) veröffentlicht auf seiner überarbeiteten Website unter anderem seine Prüfbögen mit den an die Unternehmen versandten Fragen. Weiterlesen
Datenschutzaufsicht: Bußgelder gegen unzulässige Werbung
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat in einer Pressemitteilung angekündigt, verstärkt gegen die unzulässige Verwendung von Verbraucherdaten im Rahmen der Werbung per E-Mail, SMS und Telefon oder ignorierte Werbewidersprüche vorzugehen.
Benützt ein Unternehmen E-Mail-Adressen und Telefonnummern ohne die erforderliche EInwilligung für elektronische Werbung oder betreibt trotz ausdrücklich erklärtem Werbewiderspruch Postwerbung, kann dies nach § 43 BDSG mit einem Bußgeld von bis zu 300.000,00 € geahndet werden. Weiterlesen
BayLDA: Tätigkeitsbericht 2011/2012
Nach dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz veröffentlichte auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) seinen Tätigkeitsbericht 2011/2012. Das BayLDA ist im Freistaat Bayern zuständig für die Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich. Der Tätigkeitsbericht enthält auf S. 34 unter anderem einen Bericht über das vom BayLDA ausgesprochene Verbot des U+C-„Pornoprangers“.