Bei Fernabsatzverträgen, also Verträgen, die über das Internet, per Messenger, per Telefon oder per Telefax, aber auch per Brief oder gedrucktem Katalog mit Bestellschein geschlossen werden, steht Verbraucher:innen grundsätzlich ein Widerrufsrecht gegenüber dem Unternehmen zu. Auf diese Weise kann die Kundschaft den geschlossenen Vertrag ohne die Angabe eines Grundes einseitig rückgängig machen. Im Gegenzug zur Rückgabe der bestellten Ware können sie dann ihr Geld zurückfordern.
Das Unternehmen hat die Kundschaft über dieses Widerrufsrecht und die daran geknüpften Bedingungen umfassend zu informieren. Dazu dient die Widerrufsbelehrung.
In der Praxis ergeben sich viele Probleme daraus, dass weder auf Seiten des Unternehmens noch auf Seiten der Kundschaft wirklich bekannt ist, was wirklich in der Widerrufsbelehrung steht und welche Rechte und Pflichten mit der Widerrufserklärung verbunden sind. Es lohnt sich, die Widerrufserklärung Wort für Wort, Satz für Satz durchzulesen und der Frage nachzugehen, was damit jeweils gemeint ist.
Das soll hier einmal geschehen. Weiterlesen