Urteil: Abmahnkosten, Lizenzschaden und Verjährung bei Filesharing

Höhe der Abmahnkosten und des Lizenzschadens, Umfang der sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers und Verjährung des Schadensersatzanspruches bei Filesharing – das Amtsgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 24.07.2015, Az. 57 C 15659/13:

  1. Um der sekundären Darlegungslast zu genügen. ist ein Vortrag erforderlich, dass eine konkret benannte Person nicht nur generell, sondern insbesondere zum Verletzungszeitpunkt Zugriff zum Internetanschluss der Beklagten gehabt hat, dass diese Person auf Grund ihres gewöhnlichen Nutzungsverhaltens als Verletzer allein in Betracht kommt oder im Rahmen der durchgeführten Nachforschungen, die die obergerichtliche Rechtsprechung vom Anschlussinhaber verlangt (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014 „BearShare“ , Az. I 1 ZR 169/12), die Verletzungshandlung zugegeben hat oder seine Täterschaft zumindest überwiegend wahrscheinlich ist.
  2. Für den Anspruch auf Zahlung von Lizenzgebühren bei Urheberrechtsverstößen im Rahmen einer P2P-Tauschbörse ist die 3-jährige Regelverjährungsfrist des § 195 BGB maßgeblich; die Bestimmungen der §§ 102 UrhG, 852 BGB, wonach die Verjährung erst nach 10 Jahren eintritt, sind nicht anzuwenden, da die beklagte Partei selbst dann, wenn sie dies gewollt hätte, mit der Klägerin keinen urheberrechtlichen Lizenzvertrag über eine Weiterverbreitung im Rahmen eines Filesharing-Systems hätte schließen können.
  3. Die Klägerin kann als Schadensersatz einen Betrag in Höhe von 100,00 € für jedes Musikstück des Musikalbums verlangen.
  4. Die Abmahnkosten nach § 97 a Abs. 1 UrhG bemessen sich nach dem 10-fachen Wert des Lizenzschadens.

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Feedback-E-Mail ohne Einwilligung ist belästigende Werbung

Bewertungsaufforderung und belästigende Werbung – das Amtsgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 27.10.2014, Az. 20 C 6875/14: Eine ohne die erforderliche Einwilligung des Kunden oder gar gegen dessen ausdrückliches Verbot per E-Mail übersandte Feedbackanfrage ist belästigende Werbung. Der Empfänger hat gegen das Unternehmen einen Unterlassungsanspruch nach einen Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 BGB wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und einen Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG.

 

Filesharing-Urteil: Keine Haftung für Familienanschluss

Neues Filesharing-Urteil zum Ausschluss der Haftung des Anschlussinhabers – das Amtsgericht (AG) Düsseldorf entschied mit Urteil vom 25.11.2014, Az. 57 C 1312/14: Der Anschlussinhaber haftet nicht für einen Filesharing-Rechtsverstoß, wenn er belegen kann, dass auch volljährige Familienmitglieder den Internetanschluss mitbenutzen konnten. Weiterlesen

Filesharing-Verjährung in drei Jahren: Urteilsbegründung aus Düsseldorf

Bereits hier wurde über das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 24.06.2014, Aktenzeichen 57 C 15659/13, berichtet, wonach der Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wie auch der Anspruch auf Lizenz-Schadensersatz der regelmäßigen 3-jährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB unterliegen. Nun liegt das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf auch im Volltext mit der schriftlichen Urteilsbegründung vor. Weiterlesen

Filesharing: AG Düsseldorf kratzt an tatsächlicher Vermutung der Täterschaft

Ende der Filesharing-Abmahnungs-Allzweckwaffe „tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers“ aus dem BGH-Urteil „Sommer unseres Lebens“ infolge des technischen Fortschritts? Das Amtsgericht Düsseldorf kratzt in seinem Urteil vom 14.10.2014, Az. 57 C 4661/13, an diesem scheinbar unverrückbaren Rechtsgrundsatz. Weiterlesen

Filesharing: Verjährung in drei Jahren – Urteil aus Düsseldorf

Verjährung von Schadensersatzforderungen nach einer Filesharing-Abmahnung – das Amtsgericht (AG) Düsseldorf entschied mit Urteil vom 24.07.2014, Az. 57 C 15659/13: Der Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten wie auch der Anspruch auf Lizenz-Schadensersatz unterliegt der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB. Das Urteil liegt auf leicher Linie mit dem Urteil des AG Kassel vom gleichen Tage. Der Volltext des Düsseldorfer Urteils mit der Urteilsbegründung ist derzeit noch nicht veröffentlicht.

 

Gewerbeauskunft-Zentrale und das Urteil des AG Düsseldorf

Keine Zahlungsaufforderung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH für deren Branchenverzeichnis „Gewerbauskunft-Zentrale.de“ ohne Hinweis auf das Urteil des AG Düsseldorf – ganz so hat es hier jedenfalls den Anschein. Gemeint ist das Urteil des AG Düsseldorf vom 13.10.2011, Az. 40 C 8543/11. Weiterlesen

Gewerbeauskunft-Zentrale: Weiteres Urteil des AG Düsseldorf

Weitere Niederlage der GWE Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de vor dem Amtsgericht Düsseldorf – auch durch Urteil vom 07.12.2012, 47 C 12104/12: “Es wird festgestellt, dass der Beklagten keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen die klagende Partei zustehen, insbesondere nicht aus einem angeblich abgeschlossenen Vertrag über die Aufnahme der klagenden Partei in die Onlinedatenbank der Beklagten. Dies gilt insbesondere auch für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit angeblich jährlichen Zahlungsansprüchen der Beklagten über 569,06 €, für zwei Jahre also 1.138,12 €.” Wieder kein Geld, aber Schadenersatzpflicht gegenüber dem Unternehmen. Weiterlesen