Facebook-Impressum: Was meint das LG Aschaffenburg wirklich?

Das LG Aschaffenburg entschied mit Urteil vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11, dass es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Unternehmen auf seiner Facebook-Seite kein Web-Impressum nach § 5 TMG vorhält.

Unter der Berufung auf dieses Urteil und mit der Rüge, Impressumsangaben hinter dem Button „Info“ vorzuhalten, mahnte in den vergangenen Augusttagen die Binary Services GmbH aus Regenstauf offenbar eine Vielzahl von – angeblichen – Mitbewerbern ab.

Reicht ein Impressum auf Facebook unter „Info“ wirklich nicht aus? Ist dies dem Urteil des LG Aschaffenburg tatsächlich zu entnehmen? Versuch einer kritischen Annäherung… Weiterlesen

Rechtssicheres Facebook-Impressum: Was tun?

Nach § 5 Telemediengesetz (TMG) haben „Diensteanbieter … für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ auf ihren Seiten verschiedene Pflichtangaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“: Die Anbieterkennzeichnung oder umgangssprachlich das Web-Impressum. Das Landgericht Aschaffenburg entschied mit Urteil vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11, dass auch eine geschäftlich genutzte Facebook-Seite ein derartiges Impressum enthalten muss – anders gesprochen, dass ein fehlendes Web-Impressum auf einer solchen Facebook-Seite als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann. Was tun? Weiterlesen

Abmahnung Binary Services GmbH durch RA Hans-Werner Kallert wegen Facebook-Impressum

Auch hier liegt nun eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von RA Hans-Werner Kallert im Namen der Binary Services GmbH vor. Geltend gemacht wird ein Verstoß gegen die Impressumspflicht nach § 5 TMG auf der Facebook-Seite des Mandanten. Das Ergebnis einer ersten Prüfung: Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft und vorschnell abgegeben werden. Der Abmahnung begegnen mehrere Kritikpunkte. Weiterlesen

Ist ein Veranstaltungskonzept schutzfähig? Nachahmungsfreiheit, Sonderrechtsschutz und Vertragsfreiheit

Ganz gleich ob Messe-Event, Klassik-Open-Air, Kneipenfestival oder Casting-Show: Wer ein erfolgreiches Veranstaltungskonzept entworfen hat, will sich gegen Nachahmer und Trittbrettfahrer schützen. Das Konzept soll so weit wie möglich als Alleinstellungsmerkmal erhalten bleiben. Freilich: Ein umfassendes Copyright wie in den USA, das solche unternehmerischen Gesamtkonzepte schützen kann, gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem stehen Veranstalter mit ihrem Konzept nicht schutzlos da. Weiterlesen

Mindermengenzuschlag: Zusätzlicher Hinweis zu den Versandkosten erforderlich

Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 28.06.2012, Az. I-4 U 69/12: Mindermengenzuschläge sind keine Versandkosten  und müssen deswegen gesondert und unabhängig von den stets anfallenden Versandkosten angegeben werden.  Weiterlesen

Abmahnung bei Verstoß gegen Datenschutzrecht? BGH-Urteil kommt

Bereits →hier und →hier wurde über die derzeit uneinheitliche Rechtsprechung der Instanzgerichte zur Frage, ob ein Verstoß gegen Datenschutzrecht zugleich einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht beinhaltet und deswegen abgemahnt werden kann, berichtet. Die Rechtsfrage liegt mittlerweile dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen I ZR 244/10 zur Entscheidung vor.  Weiterlesen

Wettbewerbsrecht: OLG Karlsruhe – Abmahnung bei Verstoß gegen Datenschutzrecht!

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied mit Urteil vom 09.05.2012, Az. 6 U 38/11: Ein Energieversorgungsunternehmen, das ohne die erforderliche Einwilligung Werbung an ehemalige Kunden versendet und dadurch gegen Datenschutzrecht verstößt, verstößt hierbei auch gegen Wettbewerbsrecht und kann abgemahnt werden. Weiterlesen

Urteil: Feedback-Anfrage per Mail nach der Lieferung ist keine Werbung

Das Landgericht Coburg entschied mit Urteil vom 17.02.2012, Az. 33 S 87/11: Eine einmalige Feedback-Anfrage an den Kunden per E-Mail ist keine Werbung und setzt deshalb keine Einwilligung voraus. Weiterlesen

Wettbewerbsrecht: Keine Rügefrist in B2C-AGB

Das Oberlandesgericht Hamm entschied mit Urteil vom 24.05.2012, Az. I-4 U 48/12: Eine AGB-Klausel, wonach der Käufer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe des Kaufgegenstandes dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen hat, ist unzulässig und wettbewerbswidrig. Weiterlesen