Mindermengenzuschlag: Zusätzlicher Hinweis zu den Versandkosten erforderlich

Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 28.06.2012, Az. I-4 U 69/12: Mindermengenzuschläge sind keine Versandkosten  und müssen deswegen gesondert und unabhängig von den stets anfallenden Versandkosten angegeben werden.  Weiterlesen