Sofort lieferbar heißt versandbereit am nächsten Werktag

Irreführende Werbung durch Hinweis auf sofortige Lieferbarkeit – das Landgericht (LG) Aschaffenburg verbot einen Webshopbetreiber durch Anerkenntnisurteil vom 19.08.2014, Az. 2 HK O 14/14, im Rahmen seines Internetversandhandels unter Hinweis auf die sofortige Lieferbarkeit von Produkten zu werben, wenn die so beworbene Ware tatsächlich nicht zum Versand am nächsten Werktag bereitgehalten wird. Weiterlesen

Web-Impressum und Baustellen-Seite – LG Aschaffenburg bejaht Pflicht zur Anbieterkennzeichnung

Zur Impressumspflicht auf einer Baustellen-Website entschied das Landgericht  Aschaffenburg mit Urteil vom 03.04.2012, Az. 2 HK O 14/12: Beinhaltet eine Baustellen-Website bereits das Logo und einen Link auf die Printausgabe von Inhalten des Seitenbetreibers, muss die Seite mit einer Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG (Web-Impressum) versehen werden. Weiterlesen

Facebook-Impressum: Was meint das LG Aschaffenburg wirklich?

Das LG Aschaffenburg entschied mit Urteil vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11, dass es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Unternehmen auf seiner Facebook-Seite kein Web-Impressum nach § 5 TMG vorhält.

Unter der Berufung auf dieses Urteil und mit der Rüge, Impressumsangaben hinter dem Button „Info“ vorzuhalten, mahnte in den vergangenen Augusttagen die Binary Services GmbH aus Regenstauf offenbar eine Vielzahl von – angeblichen – Mitbewerbern ab.

Reicht ein Impressum auf Facebook unter „Info“ wirklich nicht aus? Ist dies dem Urteil des LG Aschaffenburg tatsächlich zu entnehmen? Versuch einer kritischen Annäherung… Weiterlesen