Wettbewerbsrecht und Elektrohaushaltsgeräte: fehlende Typenbezeichnung ist Irreführung

Pflichtangaben zu Elektrohaushaltsgeräten – das Oberlandesgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 17.01.2013, Az. 2 U 97/12: Ein Elektrohändler muss in seiner Prospektwerbung konkrete Typenbezeichnung von Haushaltselektrogeräten angeben. Nennt er die Typenbezeichnung nicht, liegt hierin Irreführung durch Unterlassen.  Weiterlesen

Urteil: Feedback-Anfrage per Mail nach der Lieferung ist keine Werbung

Das Landgericht Coburg entschied mit Urteil vom 17.02.2012, Az. 33 S 87/11: Eine einmalige Feedback-Anfrage an den Kunden per E-Mail ist keine Werbung und setzt deshalb keine Einwilligung voraus. Weiterlesen