Pflichtangaben zu Elektrohaushaltsgeräten – das Oberlandesgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 17.01.2013, Az. 2 U 97/12: Ein Elektrohändler muss in seiner Prospektwerbung konkrete Typenbezeichnung von Haushaltselektrogeräten angeben. Nennt er die Typenbezeichnung nicht, liegt hierin Irreführung durch Unterlassen. Weiterlesen
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Urteil: Feedback-Anfrage per Mail nach der Lieferung ist keine Werbung
Das Landgericht Coburg entschied mit Urteil vom 17.02.2012, Az. 33 S 87/11: Eine einmalige Feedback-Anfrage an den Kunden per E-Mail ist keine Werbung und setzt deshalb keine Einwilligung voraus. Weiterlesen