Ist ein Veranstaltungskonzept schutzfähig? Nachahmungsfreiheit, Sonderrechtsschutz und Vertragsfreiheit

Ganz gleich ob Messe-Event, Klassik-Open-Air, Kneipenfestival oder Casting-Show: Wer ein erfolgreiches Veranstaltungskonzept entworfen hat, will sich gegen Nachahmer und Trittbrettfahrer schützen. Das Konzept soll so weit wie möglich als Alleinstellungsmerkmal erhalten bleiben. Freilich: Ein umfassendes Copyright wie in den USA, das solche unternehmerischen Gesamtkonzepte schützen kann, gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem stehen Veranstalter mit ihrem Konzept nicht schutzlos da. Weiterlesen