Zur Preisangabe mit Sternchenhinweis beim Verkauf von Neuwagen entschied das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 04.09.2012, Az. 5 U 103/11: Die Sternchenwerbung eines Pkw-Händlers gegenüber Letztverbrauchern mit „6.999 €*“ und Bezugstext „*Zzgl. Kosten für Überführung inkl. Sicherheitspaket und Fußmatten von 599 €“ verstößt nicht nur (wegen fehlender Endpreisangabe) gegen Wettbewerbsrecht und ist unzulässig. Weiterlesen
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Mindermengenzuschlag: Zusätzlicher Hinweis zu den Versandkosten erforderlich
Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 28.06.2012, Az. I-4 U 69/12: Mindermengenzuschläge sind keine Versandkosten und müssen deswegen gesondert und unabhängig von den stets anfallenden Versandkosten angegeben werden. Weiterlesen