Urteil: Feedback-Anfrage per Mail nach der Lieferung ist keine Werbung

Das Landgericht Coburg entschied mit Urteil vom 17.02.2012, Az. 33 S 87/11: Eine einmalige Feedback-Anfrage an den Kunden per E-Mail ist keine Werbung und setzt deshalb keine Einwilligung voraus. Weiterlesen