Wettbewerbsrecht: Keine Rügefrist in B2C-AGB

Das Oberlandesgericht Hamm entschied mit Urteil vom 24.05.2012, Az. I-4 U 48/12: Eine AGB-Klausel, wonach der Käufer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe des Kaufgegenstandes dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen hat, ist unzulässig und wettbewerbswidrig. Weiterlesen