Rechtssicheres Facebook-Impressum: Was tun?

Nach § 5 Telemediengesetz (TMG) haben „Diensteanbieter … für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ auf ihren Seiten verschiedene Pflichtangaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“: Die Anbieterkennzeichnung oder umgangssprachlich das Web-Impressum. Das Landgericht Aschaffenburg entschied mit Urteil vom 19.08.2011, Az. 2 HK O 54/11, dass auch eine geschäftlich genutzte Facebook-Seite ein derartiges Impressum enthalten muss – anders gesprochen, dass ein fehlendes Web-Impressum auf einer solchen Facebook-Seite als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann. Was tun? Weiterlesen