Filesharing-Urteil: Sekundäre Darlegungslast und Vertrauensvorschuss bei Familie

Filesharing über den Familien-Internetanschluss, sekundäre Darlegungslast der beklagten Partei und Zeugnisverweigerungsrecht des Kindes – das Amtsgericht Kassel entschied mit Urteil vom 04.04.2017, Az. 410 C 1977/16: Erwachsene Familienangehörige genießen grundsätzlich einen so hohen Vertrauensvorschuss, das eine Überwachung, Kontrolle und/oder Nachrecherche durch den Anschlussinhaber regelmäßig nicht geboten ist, so lange nicht ein konkreter Anlass besteht. Deswegen darf ihnen der uneingeschränkten Zugang zum Internetanschluss gestattet werden. Für die Erfüllung der vorgenannten sekundären Darlegungslast ist keine Darlegung erforderlich, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten das Familienmitglied den Internetanschluss der Beklagten nutzte. Macht dann das Familienmitglied von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, geht dies zum Nachteil der klagenden Rechteinhaberin und nicht zum Nachteil des beklagten Anschlussinhabers aus. Weiterlesen