BGH: Keine Störerhaftung mit 16-stelligem Router-Herstellerpasswort

Filesharing-Gerichtsverfahren, Störerhaftung und Absicherung des WLAN-Routers – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 24.11.2016 „WLAN-Schlüssel“, Az. I ZR 220/15: Ob der Router ausreichend verschlüsselt war, bestimmt sich nach dem Kaufzeitpunkt. Ein aus einer zufälligen 16-stelligen Ziffernfolge bestehendes, vom Router-Hersteller werkseitig für das Gerät individuell voreingestelltes Passwort genügt den Anforderungen an die Passwortsicherheit. Der Anschlussinhaber erfüllt seine sekundäre Darlegungslast in Bezug auf die Routersicherheit, wenn er den Routertyp und das Passwort angibt. Weiterlesen

BGH: Anschlussinhaber muss Ehepartner bei Filesharing nicht ausforschen

Filesharing, sekundäre Darlegungslast und Nachforschungspflicht des Anschlussinhabers – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Afterlife“ vom 06.10.2016, I ZR 154/15: Der Anschlussinhaber muss den Computer des Ehepartners nicht auf Filesharing-Software untersuchen. Der Anschlussinhaber genügt darüber hinaus seiner sekundären Darlegungslast, wenn er vorträgt, seine Ehefrau habe über einen eigenen Computer Zugang zu seinem Internetanschluss gehabt, ohne nähere Einzelheiten zu Zeitpunkt und Art der Internetnutzung durch seine Ehefrau mitzuteilen. Es besteht keine generelle Vermutung, dass der Anschlussinhaber Täter einer Urheberrechtsverletzung ist, die von seinem Anschluss aus begangen worden ist und die er widerlegen oder erschüttern müsste, nur weil er Inhaber des Anschlusses ist. Weiterlesen

Keine Störerhaftung bei individuellem Hersteller-Passwort

Filesharing – keine Störerhaftung bei individuellem Hersteller-Passwort für den Router. Das Amtsgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 09.01.2015, Az. 36a C 40/14: Der private WLAN-Betreiber haftet nicht als Störer, weil der werkseitig vergebene WPA2-Schlüssel nicht individuell verändert wurde, wenn es ein für das einzelne Gerät im Auslieferungszustand individuell vergebenes und daher nur dem Inhaber des WLAN-Routers bekanntes Kennwort ist. Weiterlesen

Vodafone-EasyBox-Router: Heise meldet Sicherheitlücke

Eine ganze Reihe von Vodafone-EasyBox-Routern ist derzeit nicht ausreichend sicher gegen eine „feindliche Übernahme“ – dies berichtet heise online in einem Beitrag vom 06.12.2014. Demnach kann der Angreifer von außen das WLAN-Passwort der EasyBox knacken und so weitreichenden Zugriff auf den Router und das Heimnetzwerk erlhalten.

Mit Hilfe eines gehackten Routers können Angreifer zum Beispiel über ein fremdes WLAN illegales Filesharing betreiben – der Anschlussinhaber bemerkt den Einbruch oft erst, wenn eine Filesharing-Abmahnung im Briefkasten liegt.

Das Amtsgericht Braunschweig entschied mit Urteil vom 27.08.2014, Az. 117 C 1049/14, dass eine Router-Sicherheitslücke bei Filesharing auch keine Störerhaftung zur Folge hat, der Anschlussinhaber also weder Schadensersatz noch die Abmahnkosten zahlen muss.

 

Filesharing: Keine Haftung bei Router-Sicherheitslücke

Router-Sicherheitslücke steht Schadensersatzpflicht nach Filesharing-Abmahnung entgegen – das Amtsgericht (AG) Braunschweig entschied mit Urteil vom 27.08.2014, Az. 117 C 1049/14: Auch eine Störerhaftung des Anschlussinhabers scheidet aus, wenn der Anschlussinhaber vortragen kann, dass sein Internet-Router zu dem in der Filesharing-Abmahnung angegebenen Zeitpunkt des Rechtsverstößes eine WPS-Sicherheitslücke hatte, die unbefugte Dritte ausnutzen konnten, um auf den Internetanschluss zugreifen zu können.  Weiterlesen