Filesharing über den Familien-Internetanschluss, sekundäre Darlegungslast der beklagten Partei und Zeugnisverweigerungsrecht des Kindes – das Amtsgericht Kassel entschied mit Urteil vom 04.04.2017, Az. 410 C 1977/16: Erwachsene Familienangehörige genießen grundsätzlich einen so hohen Vertrauensvorschuss, das eine Überwachung, Kontrolle und/oder Nachrecherche durch den Anschlussinhaber regelmäßig nicht geboten ist, so lange nicht ein konkreter Anlass besteht. Deswegen darf ihnen der uneingeschränkten Zugang zum Internetanschluss gestattet werden. Für die Erfüllung der vorgenannten sekundären Darlegungslast ist keine Darlegung erforderlich, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten das Familienmitglied den Internetanschluss der Beklagten nutzte. Macht dann das Familienmitglied von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, geht dies zum Nachteil der klagenden Rechteinhaberin und nicht zum Nachteil des beklagten Anschlussinhabers aus. Weiterlesen
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BGH: Anschlussinhaber muss Ehepartner bei Filesharing nicht ausforschen
Filesharing, sekundäre Darlegungslast und Nachforschungspflicht des Anschlussinhabers – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Afterlife“ vom 06.10.2016, I ZR 154/15: Der Anschlussinhaber muss den Computer des Ehepartners nicht auf Filesharing-Software untersuchen. Der Anschlussinhaber genügt darüber hinaus seiner sekundären Darlegungslast, wenn er vorträgt, seine Ehefrau habe über einen eigenen Computer Zugang zu seinem Internetanschluss gehabt, ohne nähere Einzelheiten zu Zeitpunkt und Art der Internetnutzung durch seine Ehefrau mitzuteilen. Es besteht keine generelle Vermutung, dass der Anschlussinhaber Täter einer Urheberrechtsverletzung ist, die von seinem Anschluss aus begangen worden ist und die er widerlegen oder erschüttern müsste, nur weil er Inhaber des Anschlusses ist. Weiterlesen
BGH-Filesharing-Urteil: Anschlussinhaber muss Täter nicht ermitteln
Mehrpersonenhaushalt, Filesharing und Darlegungslast des abgemahnten Anschlussinhabers im Gerichtsverfahren – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 06.10.2016, Az. I ZR 154/15: Zur Erfüllung seiner sekundären Darlegungslast muss der abgemahnte Anschlussinhaber lediglich mitteilen, dass Dritte Zugriff hatten, wer diese Dritten sind und dass sie als Täter in Betracht kommen. Um die erforderlichen Informationen zu erhalten, muss der Anschlussinhaber jedoch nur zumutbare Nachforschungen anzustellen. Der Abgemahnte muss nicht den tatsächlichen Täter identifizieren und diesen benennen. Da die tatsächliche Vermutung der Täterschaft und die sekundäre Darlegungslast keine Beweislastumkehr zur Folge haben, gehen unklare Aussagen von Zeugen zu Lasten der weiterhin beweisbelasteten Klägerin. Weiterlesen
BGH: Revisionsverfahren zur Nachforschungspflicht bei Filesharing
Welchen Umfang hat die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers in einem Filesharing-Prozess? Welche Nachforschungspflicht hat der Anschlussinhaber, wenn er sich in einem Gerichtsverfahren gegen eine Schadensersatzforderung des Rechteinhabers verteidigen will? Über diese Fragen soll der Bundesgerichtshof (BGH) in einem unter dem Aktenzeichen I ZR 154/15 anhängigen Revisionsverfahren entscheiden. Weiterlesen
Filesharing: Familienmitglied muss nicht denunziert werden
Filesharing durch Familienmitglieder und Nachforschungspflicht des Anschlussinhabers – das Landgericht Hannover entschied mit Urteil vom 15.08.2014, Az. 18 S 13/14: Der Anschlussinhaber ist nicht generell verpflichtet, zu erforschen, wer an dem in der Abmahnung angegebene Tag möglicherweise den Internetanschluss genutzt hat und dies dem Rechteinhaber zu melden. Weiterlesen