Filesharing-Urteil: Keine tatsächliche Vermutung bei Familienanschluss

Keine tatsächliche Vermutung der Täterschaft bei Filesharing-Rechtsverstoß über Familienanschluss – das Landgericht (LG) Potsdam entschied mit Urteil vom 08.01.2015, Aktenzeichen 2 O 252/14: Die tatsächliche Vermutung der Alleinnutzung des Internet-Anschlusses durch den Anschlussinhaber ist bereits dadurch widerlegt, dass auch Ehepartner und Kinder im gleichen Haushalt wohnen und freien Zugriff auf den Internetzugang haben. Bereits das gemeinsame familiäre Zusammenleben im Haushalt lässt die Grundlagen der tatsächlichen Vermutung der Täterschaft entfallen. Weiterlesen