Filesharing, sekundäre Darlegungslast und vorgerichtliche Auskunftspflicht des Anschlussinhabers – der Bundesgerichtshof (BGH) entscheid mit Urteil vom 17.12.2020, Az. I ZR 228/19 „Saints Row“: Der abgemahnte Anschlussinhaber ist nicht dazu verpflichtet, dem Rechtsinhaber vorgerichtlich den ihm bekannten Täter der Urheberrechtsverletzung zu benennen. Weiterlesen
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Filesharing-Abmahnung .rka Rechtsanwälte „Total War – Rome II“
Aktuelle Tauschbörsen-Abmahnung aus dem Urheberrecht:
Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Total War – Rome II“ per Filesharing über eine P2P-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz gefordert. Weiter wird angeboten, die Angelegenheit mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 900 € zu erledigen.
Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei .rka Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.
Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.
Filesharing-Abmahnung .rka Rechtsanwälte „Stronghold Crudsader 2“
Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:
Hier liegt neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte, Hamburg, für die Koch Media GmbH vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Stronghold Crusader 2“ per Filesharing über eine P2P-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz gefordert. Weiter wird angeboten, die Angelegenheit mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 1.100 € zu erledigen.
Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei .rka Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.
Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.
Filesharing-Abmahnung Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann für Koch Media GmbH: Computerspiel “Dead Island – Riptide”
Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:
Hier liegt eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann für die Koch Media GmbH vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel “Dead Island – Riptide”. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten und Lizenzschadenersatz gefordert. Die Erledigung der Angelegenheit wird gegen eine Pauschalzahlung in Höhe von 700,00 € angeboten.
Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.
Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.