EuGH: Kein DSGVO-Schadensersatz ohne tatsächlichen Schaden

Schadensersatzanspruch nach Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschied mit Urteil vom 25.01.2024, Az. C-687/21: : Für einen Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO reicht es nicht aus, dass die betroffene Person nur einen Verstoß gegen die DSGVO nachweist. Vielmehr muss der betroffenen Person tatsächlich ein Schaden entstanden sein und dieser nachgewiesen werden. Weiterlesen

Urteil: Beweislastverteilung bei Löschung von negativer Arztbewertung

Löschungsanspruch eines Arztes gegenüber der Betreiberin eines Ärzte-Bewertungsportals und Beweislastverteilung – das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied mit Urteil vom 18.09.2018, Az. 6 O 39/18: Ist streitig, ob überhaupt eine Behandlung stattgefunden hat, muss grundsätzlich der klagende Arzt beweisen, dass kein Behandlungskontakt vorlag. Da der Beweis negativer Tatsachen besonderen Schwierigkeiten unterliegt, muss die beklagte Betreiberin des Bewertungsportals im Rahmen der sekundären Darlegungslast Tatsachen vortragen, die der Arzt möglicherweise entkräften kann. Weiterlesen

BGH: Anschlussinhaber muss Kind bei Filesharing als Täter verraten

Filesharing-Prozess und sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers beim Familienanschluss – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Loud“ vom 30.03.2017, Az. I ZR 19/16: Eltern genügen als Anschlussinhaber ihrer sekundären Darlegungslast nicht, wenn sie den Namen des Kindes nicht angeben, das ihnen gegenüber die Rechtsverletzung zugegeben hat. Weiterlesen

BGH: Anschlussinhaber muss Ehepartner bei Filesharing nicht ausforschen

Filesharing, sekundäre Darlegungslast und Nachforschungspflicht des Anschlussinhabers – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Afterlife“ vom 06.10.2016, I ZR 154/15: Der Anschlussinhaber muss den Computer des Ehepartners nicht auf Filesharing-Software untersuchen. Der Anschlussinhaber genügt darüber hinaus seiner sekundären Darlegungslast, wenn er vorträgt, seine Ehefrau habe über einen eigenen Computer Zugang zu seinem Internetanschluss gehabt, ohne nähere Einzelheiten zu Zeitpunkt und Art der Internetnutzung durch seine Ehefrau mitzuteilen. Es besteht keine generelle Vermutung, dass der Anschlussinhaber Täter einer Urheberrechtsverletzung ist, die von seinem Anschluss aus begangen worden ist und die er widerlegen oder erschüttern müsste, nur weil er Inhaber des Anschlusses ist. Weiterlesen