BGH-Urteil: WLAN-Betreiber muss Täter vorgerichtlich nicht nennen

Filesharing, sekundäre Darlegungslast und vorgerichtliche Auskunftspflicht des Anschlussinhabers – der Bundesgerichtshof (BGH) entscheid mit Urteil vom 17.12.2020, Az. I ZR 228/19 „Saints Row“: Der abgemahnte Anschlussinhaber ist nicht dazu verpflichtet, dem Rechtsinhaber vorgerichtlich den ihm bekannten Täter der Urheberrechtsverletzung zu benennen. Weiterlesen

AG Landshut: Beweislast bei Filesharing durch Familienmitglied

Beweislast bei Filesharing durch Familienmitglied – das Amtsgericht Landshut entschied mit Urteil vom 28.11.2014, Az. 10 C 1392/14: Der Anschlussinhaber kommt seiner sekundären Beweislast nach, indem er Familienmitglieder als potentielle Täter der Filesharing-Urheberrechtsverletzung benennt. Im Anschluss muss der Rechteinhaber den Nachweis führen, dass diese Tatverdächtigen als Täter der Urheberrechtsverletzung ausscheiden und der Anschlussinhaber selbst Filesharing betrieben hat. Weiterlesen