BGH-Urteil: Darlegungslast und Zeugnisverweigerungsrecht bei Filesharing

Familienanschluss und Zeugnisverweigerungsrecht im Filesharing-Prozess – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 27.07.2017, Az. I ZR 68/16: Der beklagte Anschlussinhaber erfüllt seine sekundäre Darlegungslast, wenn er vorträgt, seine Ehefrau befragt zu haben und die im Haushalt vorhandenen Computer ergebnislos nach der Datei, derentwegen die Abmahnung erfolgte – hier: ein Computerspiel – durchsucht zu haben. Weiterlesen

Filesharing-Urteil: Sekundäre Darlegungslast und Vertrauensvorschuss bei Familie

Filesharing über den Familien-Internetanschluss, sekundäre Darlegungslast der beklagten Partei und Zeugnisverweigerungsrecht des Kindes – das Amtsgericht Kassel entschied mit Urteil vom 04.04.2017, Az. 410 C 1977/16: Erwachsene Familienangehörige genießen grundsätzlich einen so hohen Vertrauensvorschuss, das eine Überwachung, Kontrolle und/oder Nachrecherche durch den Anschlussinhaber regelmäßig nicht geboten ist, so lange nicht ein konkreter Anlass besteht. Deswegen darf ihnen der uneingeschränkten Zugang zum Internetanschluss gestattet werden. Für die Erfüllung der vorgenannten sekundären Darlegungslast ist keine Darlegung erforderlich, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten das Familienmitglied den Internetanschluss der Beklagten nutzte. Macht dann das Familienmitglied von einem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, geht dies zum Nachteil der klagenden Rechteinhaberin und nicht zum Nachteil des beklagten Anschlussinhabers aus. Weiterlesen

BGH: Anschlussinhaber muss Kind bei Filesharing als Täter verraten

Filesharing-Prozess und sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers beim Familienanschluss – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil „Loud“ vom 30.03.2017, Az. I ZR 19/16: Eltern genügen als Anschlussinhaber ihrer sekundären Darlegungslast nicht, wenn sie den Namen des Kindes nicht angeben, das ihnen gegenüber die Rechtsverletzung zugegeben hat. Weiterlesen

Hinweis zum Filesharing-Urteil des OLG München – woanders gelesen

Über das Filesharing-Urteil des OLG München vom 14.01.2016, Az. 29 U 2593/15 zur Haftung der als Anschlussinhaber beklagten Eltern, deren Kind über eine P2P-Tauschbörse gegen Urheberrecht verstieß, wurde bereits hier berichtet. Schlussfolgerung aus der Presseerklärung des OLG München: Der als Anschlussinhaber auf Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte muss sein eigenes Kind verraten, um seine sekundäre Darlegungslast im Filesharing-Prozess zu erfüllen. Ein Bericht des Bayerischen Rundfunks und eine dort wiedergegebene Einschätzung des OLG-Pressesprechers lassen nun aufhorchen. Weiterlesen

Urteil OLG München: Eigene Kinder im Filesharing-Prozess

Sekundäre Darlegungslast der Eltern als Anschlussinhaber, eigene Kinder und Zeugnisverweigerungsrecht im Filesharing-Prozess – das Oberlandesgericht (OLG) München entschied mit Urteil vom 14.01.2016, Az. 29 U 2593/15: Der als Anschlussinhaber auf Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte muss sein eigenes Kind verraten, um seine sekundäre Darlegungslast zu erfüllen. Weiterlesen

Urteil aus Passau: Zeugnisverweigerung im Filesharing-Prozess

Sekundäre Darlegungslast, eigene Kinder und Zeugnisverweigerungsrecht im Filesharing-Prozess – das Amtsgericht Passau entschied mit Urteil vom 30.12.2015, Az. 15 C 582/15: Der als Anschlussinhaber auf Schadensersatz in Anspruch genommene Beklagte muss seine eigenen Kinder nicht verraten, um seine sekundäre Darlegungslast zu erfüllen. Weiterlesen