BGH-Urteil: WLAN-Betreiber muss Täter vorgerichtlich nicht nennen

Filesharing, sekundäre Darlegungslast und vorgerichtliche Auskunftspflicht des Anschlussinhabers – der Bundesgerichtshof (BGH) entscheid mit Urteil vom 17.12.2020, Az. I ZR 228/19 „Saints Row“: Der abgemahnte Anschlussinhaber ist nicht dazu verpflichtet, dem Rechtsinhaber vorgerichtlich den ihm bekannten Täter der Urheberrechtsverletzung zu benennen. Weiterlesen

Filesharing: Familienmitglied muss nicht denunziert werden

Filesharing durch Familienmitglieder und Nachforschungspflicht des Anschlussinhabers – das Landgericht Hannover entschied mit Urteil vom 15.08.2014, Az. 18 S 13/14: Der Anschlussinhaber ist nicht generell verpflichtet, zu erforschen, wer an dem in der Abmahnung angegebene Tag möglicherweise den Internetanschluss genutzt hat und dies dem Rechteinhaber zu melden. Weiterlesen