Urteil: Abmahnkosten, Lizenzschaden und Verjährung bei Filesharing

Höhe der Abmahnkosten und des Lizenzschadens, Umfang der sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers und Verjährung des Schadensersatzanspruches bei Filesharing – das Amtsgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 24.07.2015, Az. 57 C 15659/13:

  1. Um der sekundären Darlegungslast zu genügen. ist ein Vortrag erforderlich, dass eine konkret benannte Person nicht nur generell, sondern insbesondere zum Verletzungszeitpunkt Zugriff zum Internetanschluss der Beklagten gehabt hat, dass diese Person auf Grund ihres gewöhnlichen Nutzungsverhaltens als Verletzer allein in Betracht kommt oder im Rahmen der durchgeführten Nachforschungen, die die obergerichtliche Rechtsprechung vom Anschlussinhaber verlangt (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014 „BearShare“ , Az. I 1 ZR 169/12), die Verletzungshandlung zugegeben hat oder seine Täterschaft zumindest überwiegend wahrscheinlich ist.
  2. Für den Anspruch auf Zahlung von Lizenzgebühren bei Urheberrechtsverstößen im Rahmen einer P2P-Tauschbörse ist die 3-jährige Regelverjährungsfrist des § 195 BGB maßgeblich; die Bestimmungen der §§ 102 UrhG, 852 BGB, wonach die Verjährung erst nach 10 Jahren eintritt, sind nicht anzuwenden, da die beklagte Partei selbst dann, wenn sie dies gewollt hätte, mit der Klägerin keinen urheberrechtlichen Lizenzvertrag über eine Weiterverbreitung im Rahmen eines Filesharing-Systems hätte schließen können.
  3. Die Klägerin kann als Schadensersatz einen Betrag in Höhe von 100,00 € für jedes Musikstück des Musikalbums verlangen.
  4. Die Abmahnkosten nach § 97 a Abs. 1 UrhG bemessen sich nach dem 10-fachen Wert des Lizenzschadens.

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BGH-Urteil: Vorzeitiger Auktionsabbruch bei eBay

Schadensersatzanspruch gegen den eBay-Verkäufer, wenn dieser seine Auktion vorzeitig abbricht – der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 23.09.2015, Az. VIII ZR 284/14: Das Angebot eines eBay-Anbieters ist dahin auszulegen, dass es (auch) unter dem Vorbehalt steht, unter bestimmten Voraussetzungen ein einzelnes Gebot eines potentiellen Käufers zu streichen und so einen Vertragsschluss mit diesem Interessenten zu verhindern. Das kommt – neben den in den Auktionsbedingungen ausdrücklich genannten Beispielen – auch dann in Betracht, wenn gewichtige Umstände vorliegen, die einem gesetzlichen Grund für die Lösung vom Vertrag (etwa Anfechtung oder Rücktritt) entsprechen. Weiterlesen

Weitere Urteile: Beweisverwertungsverbot bei Filesharing-Auskunft durch 1&1

Ermittlung der IP-Adresse bei Filesharing und Beweisverwertungsverbot – zwei weitere Urteile des AG Koblenz und des AG Rostock bestätigen die Rechtsauffassung, dass die Auskunft über die Zuordnung der IP-Adresse nicht verwertbar ist, wenn sich das Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG nur gegen den Betreiber der Infrastruktur richtete, der abgemahnte Anschlussinhaber aber seinen Internet-Vertrag mit einem Reseller wie etwa 1&1 abgeschlossen hat. Weiterlesen

Filesharing-Abmahnung .rka Rechtsanwälte „Total War – Rome II“

Aktuelle Tauschbörsen-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Total War – Rome II“ per Filesharing über eine P2P-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz gefordert. Weiter wird angeboten, die Angelegenheit mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 900 € zu erledigen.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei .rka Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Abmahnung Daniel Sebastian „NRJ Total Hits 2015“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt unter anderem neu eine Filesharing-Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an der Musik-Compilation „NRJ Total Hits 2015“ mittels Filesharing über eine P2P-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz gefordert. Weiter wird angeboten, die Angelegenheit mit einer Zahlung in Höhe von 1.200 € zu erledigen.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist oder den konkreten Sachverhalt nicht vollständig widerspiegelt und deswegen nicht vorschnell unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

Urteil: Beweislast und Beweisverwertungsverbot bei Filesharing

Beweislastverteilung, Beweisanforderungen und Beweisverwertungsverbot bei Filesharing – das Landgericht Frankenthal / Pfalz entschied mit Urteil vom 11.08.2015, Az. 6 O 55/15, unter anderem: Hat der Anschlussinhaber seinen Internet-Vertrag mit einem Reseller wie etwa 1&1 geschlossen, macht die abmahnende Partei ihren Anspruch nach § 101 Abs. 1 UrhG auf Zuordnung der IP-Adresse aber nur gegen den Netzbetreiber wie etwa die Deutsche Telekom geltend, so unterliegen die gewonnenen Daten – Zuordnung der ermittelten IP-Adresse zum Anschluss der abgemahnten Partei – einem Beweisverwertungsverbot. Weiterlesen

Filesharing-Abmahnung .rka Rechtsanwälte „Stronghold Crudsader 2“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt neu eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei .rka Rechtsanwälte, Hamburg, für die Koch Media GmbH vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel „Stronghold Crusader 2“ per Filesharing über eine P2P-Tauschbörse. Vom Anschlussinhaber wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Ersatz der Abmahnkosten sowie Lizenz-Schadensersatz gefordert. Weiter wird angeboten, die Angelegenheit mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 1.100 € zu erledigen.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei .rka Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Abmahnfalle Online-Handel: Häufige Rechtsfehler beim Webshop

Erfolg im Online-Handel: Ein ebenso schicker und informativer wie auch rechtssicherer Internetauftritt steht am Anfang. Der rechtliche Rahmen: Komplexe nationale Gesetze, die wiederum sehr stark vom Europarecht geprägt sind, und dazu eine vielfach uneinheitliche Rechtsprechung der Gerichte – das Fernabsatzrecht ist oft unübersichtlich. Der Teufel steckt im Detail und wird zugleich über Suchmaschinen gnadenlos ans Tageslicht gezerrt: Schon kleine Fehler, bloße Unachtsamkeiten, können eine teure Abmahnung zur Folge haben. Der nachfolgende Beitrag soll einen ersten Überblick über häufige Fehler geben. Weiterlesen

Urteil: 1000 Euro Schmerzensgeld für Sexting-Fotos

Schmerzensgeld für Sexting-Fotos – das Amtsgericht Charlottenburg verurteilte unter dem Aktenzeichen 239 C 225/14 einen zum Tatzeitpunkt 13-jährigen Schüler, seiner gleichaltrigen Freundin ein Schmerzensgeld von 1.000 € für die Weitergabe von sogenannten Sexting-Fotos per WhatsApp zu zahlen. Weiterlesen

Urteil: Kamera-Attrappe im Wohnhaus grundsätzlich unzulässig

Videoüberwachung im Wohnhaus – das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 14.01.2015, Az. 33 C 3407/14: Bereits durch eine bloße Kameraattrappe im Haus-Eingangsbereich wird die allgemeine Handlungsfreiheit der Bewohner und deren Besucher in einer Weise beeinträchtigt, die nur unter besonderen Umständen zu rechtfertigen ist. Weiterlesen