Urteil: 1000 Euro Schmerzensgeld für Sexting-Fotos

Schmerzensgeld für Sexting-Fotos – das Amtsgericht Charlottenburg verurteilte unter dem Aktenzeichen 239 C 225/14 einen zum Tatzeitpunkt 13-jährigen Schüler, seiner gleichaltrigen Freundin ein Schmerzensgeld von 1.000 € für die Weitergabe von sogenannten Sexting-Fotos per WhatsApp zu zahlen. Weiterlesen