Ermittlung der IP-Adresse bei Filesharing und Beweisverwertungsverbot – zwei weitere Urteile des AG Koblenz und des AG Rostock bestätigen die Rechtsauffassung, dass die Auskunft über die Zuordnung der IP-Adresse nicht verwertbar ist, wenn sich das Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG nur gegen den Betreiber der Infrastruktur richtete, der abgemahnte Anschlussinhaber aber seinen Internet-Vertrag mit einem Reseller wie etwa 1&1 abgeschlossen hat. Weiterlesen