Urteil: 1000 Euro Schmerzensgeld für Sexting-Fotos

Schmerzensgeld für Sexting-Fotos – das Amtsgericht Charlottenburg verurteilte unter dem Aktenzeichen 239 C 225/14 einen zum Tatzeitpunkt 13-jährigen Schüler, seiner gleichaltrigen Freundin ein Schmerzensgeld von 1.000 € für die Weitergabe von sogenannten Sexting-Fotos per WhatsApp zu zahlen. Weiterlesen

AG Charlottenburg zur Filesharing-Haftung bei WLAN-Freifunk

Providerprivileg für Betreiber eines Freifunk-WLAN bei Rechtsverletzungen über eine Filesharing-Tauschbörse – das Amtsgericht Charlottenburg entschied mit Beschluss vom 17.12.2014, Az. 217 C 121/14: Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen lnternetzugangsknotens über das WLAN-Funknetzwerk im Rahmen eines Freifunk-Netzwerkes haftet weder als Täter noch als Störer für eine Verletzung des Urheberrechts, die ein anderer Nutzer dieses Freifunk-Netzwerkes begangen hat. Weiterlesen