Löschungsanspruch und Beweislast bei Sterne-Negativbewertung

Löschungsanspruch des Unternehmens bei 1-Stern-Negativbewertung und Beweislastverteilung – das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied mit Urteil vom 22.05.2023, Az. 6 O 18/23: Wer im Internet negative Tatsachen über ein Unternehmen veröffentlicht, muss beweisen, dass diese Behauptungen auch zutreffend sind. Gelingt der Beweis nicht, kann das rezensierte Unternehmen verlangen, dass die Bewertung gelöscht wird. Weiterlesen

Urteil: Beweislastverteilung bei Löschung von negativer Arztbewertung

Löschungsanspruch eines Arztes gegenüber der Betreiberin eines Ärzte-Bewertungsportals und Beweislastverteilung – das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied mit Urteil vom 18.09.2018, Az. 6 O 39/18: Ist streitig, ob überhaupt eine Behandlung stattgefunden hat, muss grundsätzlich der klagende Arzt beweisen, dass kein Behandlungskontakt vorlag. Da der Beweis negativer Tatsachen besonderen Schwierigkeiten unterliegt, muss die beklagte Betreiberin des Bewertungsportals im Rahmen der sekundären Darlegungslast Tatsachen vortragen, die der Arzt möglicherweise entkräften kann. Weiterlesen

Urteil: Beweislast und Beweisverwertungsverbot bei Filesharing

Beweislastverteilung, Beweisanforderungen und Beweisverwertungsverbot bei Filesharing – das Landgericht Frankenthal / Pfalz entschied mit Urteil vom 11.08.2015, Az. 6 O 55/15, unter anderem: Hat der Anschlussinhaber seinen Internet-Vertrag mit einem Reseller wie etwa 1&1 geschlossen, macht die abmahnende Partei ihren Anspruch nach § 101 Abs. 1 UrhG auf Zuordnung der IP-Adresse aber nur gegen den Netzbetreiber wie etwa die Deutsche Telekom geltend, so unterliegen die gewonnenen Daten – Zuordnung der ermittelten IP-Adresse zum Anschluss der abgemahnten Partei – einem Beweisverwertungsverbot. Weiterlesen

Urteil: Keine Urheberrechtsverletzung durch Dateifragment

Filesharing, Datenfragmente und Datenmüll – das Landgericht Frankenthal (Pfalz) entschied mit Urteil vom 30.09.2014, Az. 6 O 518/13: Ein nur in Bruchteilen über eine P2P-Tauschbörse zum Herunterladen angebotenes, regelmäßig nicht lauffähiges Dateifragment einer Filmdatei ist grundsätzlich nur „Datenmüll“. Hierdurch wird nicht gegen Urheberrecht verstoßen. Ebenso können sich Zweifel an der korrekten Ermittlung des Internet-Anschlusses daraus ergeben, dass eine veraltete Ermittlungssoftware eingesetzt wurde. Weiterlesen