Videoüberwachung im Wohnhaus – das Amtsgericht Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 14.01.2015, Az. 33 C 3407/14: Bereits durch eine bloße Kameraattrappe im Haus-Eingangsbereich wird die allgemeine Handlungsfreiheit der Bewohner und deren Besucher in einer Weise beeinträchtigt, die nur unter besonderen Umständen zu rechtfertigen ist. Weiterlesen