Abmahnfalle Online-Handel: Häufige Rechtsfehler beim Webshop

Erfolg im Online-Handel: Ein ebenso schicker und informativer wie auch rechtssicherer Internetauftritt steht am Anfang. Der rechtliche Rahmen: Komplexe nationale Gesetze, die wiederum sehr stark vom Europarecht geprägt sind, und dazu eine vielfach uneinheitliche Rechtsprechung der Gerichte – das Fernabsatzrecht ist oft unübersichtlich. Der Teufel steckt im Detail und wird zugleich über Suchmaschinen gnadenlos ans Tageslicht gezerrt: Schon kleine Fehler, bloße Unachtsamkeiten, können eine teure Abmahnung zur Folge haben. Der nachfolgende Beitrag soll einen ersten Überblick über häufige Fehler geben. Weiterlesen

Einzelunternehmer als „Geschäftsführer“ im Web-Impressum

Ein Einzelunternehmer ist kein Geschäftsführer – das Oberlandesgericht (OLG) München entschied mit Urteil vom 14.11.2013, Az. 6 U 1888/13: Die unzutreffende Bezeichnung eines Einzelunternehmers als „Geschäftsführer“ im Web-Impressum ist irreführend und verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Weiterlesen

Mehrwertdienst-Telefonnummer im Web-Impressum unzulässig

Telefonnummer im Web-Impressum: Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschied mit Urteil vom 02.10.2013, Az. 2-03 O 445/12: Eine kostenpflichtige Mehrwertdienst-Telefonnummer im Web-Impressum verstößt gegen § 5 Absatz 1 Nr. 2 TMG und ist damit wettbewerbswidrig. Weiterlesen

Fehler im Webimpressum: Verbraucherzentrale mahnt Google ab

Wie passend zum Beitrag „Impressumspflicht auch bei Google+„: Google selbst erhielt eine Abmahnung, und zwar durch die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Deren Vorwurf: Google selbst verstoße gegen die Impressumspflicht. Über die im Google-Webimpressum genannte E-Mail-Adresse support-de@google.com sei keine Kontaktaufnahme möglich. Es erscheine nur eine Auto-Responder-Nachricht, dass die Nachricht nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden könne. Zum Bericht über das Infoportal des Händlerbundes geht es →hier.

 

Impressumspflicht auch bei Google+

Das Landgericht (LG) Berlin entschied mit Beschluss vom 28.03.2013, Az. 16 O 154/13: Ein Unternehmen, das auf seiner Internetpräsenz bei Google+ kein Webimpressum nach § 5 TMG leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar hält, verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Weiterlesen

Web-Impressum und Baustellen-Seite – LG Aschaffenburg bejaht Pflicht zur Anbieterkennzeichnung

Zur Impressumspflicht auf einer Baustellen-Website entschied das Landgericht  Aschaffenburg mit Urteil vom 03.04.2012, Az. 2 HK O 14/12: Beinhaltet eine Baustellen-Website bereits das Logo und einen Link auf die Printausgabe von Inhalten des Seitenbetreibers, muss die Seite mit einer Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG (Web-Impressum) versehen werden. Weiterlesen