Wettbewerbsrecht und Elektrohaushaltsgeräte: fehlende Typenbezeichnung ist Irreführung

Pflichtangaben zu Elektrohaushaltsgeräten – das Oberlandesgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 17.01.2013, Az. 2 U 97/12: Ein Elektrohändler muss in seiner Prospektwerbung konkrete Typenbezeichnung von Haushaltselektrogeräten angeben. Nennt er die Typenbezeichnung nicht, liegt hierin Irreführung durch Unterlassen.  Weiterlesen

Irreführung durch Herkunftstäuschung bei „türkischem“ Käse

Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Herkunftstäuschung bei „türkischem“ Käse – das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied mit Urteil vom 23.01.2013, Az. 6 U 38/12: Bezeichnet ein Lebensmittelunternehmen einen in Deutschland bzw. in den Niederlanden aus Kuhmilch hergestellten Käse als „Erzincan Peyniri“ bzw. als „Erzincan Kaşari“, so ist diese Produktbezeichnung ein unzulässiger und irreführender Gebrauch einer geografischen Herkunftsangabe nach §§ 126 ff. Markengesetz. Weiterlesen

Sozialrecht und Eingliederungszuschuss: Erotik-Live-TV-Magazin im Internet ist sittenwidrig

Ein Erotik-Live-TV-Magazin im Internet verstößt gegen die guten Sitten – das Sozialgericht Darmstadt entschied mit Urteil vom 26.09.2012, Az. S 17 AS 416/10: Ein erwerbsfähiger Leistungsempfänger hat keinen Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen für die Gründung eines Erotik-Live-TV-Magazins im Internet, mit dem Erotik- und Pornografiedarstellungen angeboten werden. Weiterlesen

Massenabmahnung wegen fehlender Facebook-Impressumsangaben bestätigt

Massenabmahnung wegen fehlender Facebook-Impressumsangaben bestätigt – das Landgericht (LG) Regensburg entschied mit Endurteil vom 31.01.2013, Az. 1 HK O 1884/12: Ein Unternehmen, das den Facebookauftritt als Eingangskanal in seine Website nutzt, auf der die Darstellung ihrer entgeltlichen Leistungen erfolgt, muss auch auf seiner Facebookseite eine vollständige Anbieterkennzeichnung vorhalten, die den Anforderungen nach § 5 TMG genügt. Weiterlesen

Filesharing-Abmahnung Sasse & Partner für WVG Medien GmbH – „The Walking Dead – Staffel 3 Folge 2“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine Filesharing-Abmahnung der WVG Medien GmbH durch die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Film The Walking Dead – Staffel 3 Folge 2„. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie pauschaler Schadenersatz gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Datenschutzrecht: Tätigkeitsbericht 2011/2012 des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlichte den Tätigkeitsbericht für die Jahre 2011 und 2012. Schwerpunkte des 269 Seiten starken Berichts sind die Themen

  • Reform des Europäischen Datenschutzrechtsrahmens,
  • Cloud Computing-Initiative der EU-Kommission,
  • Die Bayerische Verwaltung im Zeitalter des Social Web und Bundesgesetzgebung.

Zum Tätigkeitsbericht geht es →hier.

 

Filesharing-Abmahnung WeSaveYourCopyrights für Zooland Music GmbH „Party Shaker“ („R.I.O Feat. Nicco)“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine Filesharing-Abmahnung von Zooland Music GmbH durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Party Shaker“ („R.I.O Feat. Nicco)“. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie pauschaler Schadenersatz gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch WeSaveYour Copyrights vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Filesharing-Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian für Fler „Fler – Nummer 1“

Aktuelle Filesharing-Abmahnung aus dem Urheberrecht:

Hier liegt eine Filesharing-Abmahnung von Fler / Patrick Losensky durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem MusikwerkFler – Nummer 1 (auf German Top 100 Single Charts 08.10.2012)„. Vom Anschlussinhaber wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie pauschaler Schadenersatz gefordert.

Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt sein sollte, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung, da die durch die Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorgelegte Unterlassungserklärung möglicherweise zu weit gefasst ist und deswegen nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte.

Weitere Hinweise zur ersten Reaktion auf eine Filesharing-Abmahnung und zur Verteidigung gegen eine unberechtigte Filesharing-Abmahnung finden Sie →hier.

 

Gutachten zum Rundfunkbeitrag: Steuer und damit verfassungswidrig

Gutachten des Staatsrechtlers Christoph Degenhart:  Der neue Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig. Nach seinem Gutachten handelt es sich es sich um eine Steuer, für die den Ländern die Regelungskompetenz fehlt. Weiter verstößt die Neuregelung der Geräteabgabe gegen die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 GG) und den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG), da die Beitragspflicht von Unternehmen in Raumeinheiten bemessen wird. Zur Bericht auf heise.de geht es →hier.

 

Heino strikes back und Urheberrecht macht Spaß

HeinoMit freundlichen Grüßen„: Der Volksmusiker veröffentlicht am 01.02.2013 sein neues Album, auf dem er Songs unter anderem von Fanta4, Rammstein und Die Ärzte covert. Wenn man Presseberichten glauben darf, hält sich die Begeisterung einiger Bands über diesen Crossover in Grenzen. Eine lesenswerte Einschätzung zur urheberrechtlichen Seite veröffentlichte Sebastian Golla auf Telemedicus. Urheberrecht macht Spaß.