Gewerbeauskunft-Zentrale: Weiteres Urteil des AG Düsseldorf

Weitere Niederlage der GWE Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de vor dem Amtsgericht Düsseldorf – auch durch Urteil vom 07.12.2012, 47 C 12104/12: “Es wird festgestellt, dass der Beklagten keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen die klagende Partei zustehen, insbesondere nicht aus einem angeblich abgeschlossenen Vertrag über die Aufnahme der klagenden Partei in die Onlinedatenbank der Beklagten. Dies gilt insbesondere auch für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit angeblich jährlichen Zahlungsansprüchen der Beklagten über 569,06 €, für zwei Jahre also 1.138,12 €.” Wieder kein Geld, aber Schadenersatzpflicht gegenüber dem Unternehmen.

Was war geschehen?

Bereits →hier wurde über das gegen die GWE Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de ergangene Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 17.12.2012, Az. 47 C 12105/12 berichtet. Dieses Urteil ist im Tenor identisch. Auch hier wurde also zunächst festgestellt, dass das Unternehmen den Eintrag im Branchenverzeichnis „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“ nicht zahlen muss. Ebenso wurde die GWE Wirtschaftsinformations GmbH verurteilt, dem Unternehmen Schadenersatz über die Kosten dessen eigenen Rechtsanwalts, die für die außergerichtliche Verteidigung gegen Mahnschreiben und Beitreibungsversuche angefallen waren, zu zahlen.

Welche Auswirkung hat das Urteil auf die Praxis?

Wie das Urteil vom 17.12.2012 trägt das Urteil vom 07.12.2012 das Aktenzeichen 47 C – beide Urteile stammen aus der selben Abteilung des Amtsgerichts Düsseldorf; beide Urteile dürfte derselbe Richter oder dieselbe Richterin gesprochen haben. Bereits mit Urteil vom 23.11.2011, Az. 42 C 11568/11, urteilte die 42. Abteilung des AG Düsseldorf gegen die GWE Wirtschaftsinformations GmbH, dass diese für den Eintrag in ihrem Branchenverzeichnis keine Bezahlung verlangen kann.

Just das Amtsgericht Düsseldorf ist nach den Vertragsbedingungen der GWE Wirtschaftsinformations GmbH / Gewerbeauskunft-Zentrale.de ausschließlich zuständig für Prozesse rund um deren Geldforderungen.

Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, wenn die GWE Wirtschaftsinformations GmbH, deren Inkassounternehmen oder deren Anwaltskanzlei in ihren Forderungsschreiben noch immer auf ältere Urteile aus Bergisch Gladbach und Köln verweisen.

 

2 Gedanken zu „Gewerbeauskunft-Zentrale: Weiteres Urteil des AG Düsseldorf

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